Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Nach dem Doppelbesteuerungabkommen Schweiz/Deutschland wird das Besteuerungsrecht für Grenzgänger dem Wohnsitzstaat (also: Schweiz) zugewiesen.
Der Staat, in dem Sie Ihre Tätigkeit ausüben (Deutschland) darf von Ihrem Arbeitslohn Lohnsteuer bis zu 4,5 % erheben, wobei Freibeträge und Werbungskosten keine Berücksichtigung finden.
Sie müssen aber Ihrem deutschen Arbeitgeber Ihren Wohnsitz durch eine sog. "Ansässigkeitsbescheinigung" Ihres Wohnsitz-Finanzamtes nachweisen. Auf Antrag wird Ihnen durch den Arbeitgeber über die einbehaltene Lohnsteuer eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt.
Im Zuge der Besteuerung in der Schweiz wird Ihr Bruttolohn, den Sie in Deutschland beziehen, um 1/5 herabgesetzt.
Als Grenzgänger werden Sie aber dann nicht mehr angesehen, wenn
- Sie im Kalenderjahr aus beruflichen Grün den an mehr als 60 Arbeitstagen nicht an Ihren Wohnsitz in der Schweiz zurückkehren oder
- Sie für Ihren Arbeitgeber außerhalb der Grenzzone tätig werden.
Übernachtungen, die allerdings privat veranlasst sind, werden bei der o.g. Berechnung jedoch nicht berücksichtigt.
Das 60-Tage-Limit ist anteilig dann zu kürzen, wenn Ihre Beschäftigung im Tätigkeitsstaat beginnt oder endet oder eine Teilzeitbeschäftigung an bestimmten Tagen gegeben ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.