Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten will.
Als Beamter (auf Widerruf) haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf ein Zeugnis. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen einem einfachen Zeugnis, das nur die Art der Tätigkeit und die Dauer des Dienstverhältnisses beinhaltet und einem qualifizierten Zeugnis, das sich überdies auf Leistung und Führung erstreckt. Das Zeugnis, das Ihnen zusteht, nennt sich jedoch nicht Arbeitszeugnis, sondern es wird als Dienstzeugnis bezeichnet.
Ich empfehle Ihnen daher, Ihren früheren Dienstherrn unter Setzung einer Frist dazu aufzufordern, Ihnen ein Dienstzeugnis (grundsätzlich auch ein qualifiziertes) auszustellen. Gegen eine Ablehnung der Zeugniserteilung müsste im Wege des Widerspruchsverfahrens vorzugehen sein. Bei einem etwaigen Rechtsstreit müsste dann im schlimmsten Fall das Verwaltungsgericht angerufen werden.
Ich hoffe, Ihnen die im Rahmen dieses Forums angestrebte Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Tobias Kraft
Rechtsanwalt
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