Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihren interessanten Fall und die vielen Fragen. Gerne gehe ich im Rahmen der Erstberatung - ohne Prüfung der vertraglichen Unterlagen - wie folgt darauf ein und freue mich, wenn Sie mit mir zusammen die bestmögliche Strategie entwickeln wollen.
Zitat:1) Ist seine Aussage "korrekt" und wie können uns (auf Basis welchen Rechtsgrundsatzes) hier absichern? Ist dies gesetzlich geregelt und somit vollkommen klar oder gibt es hier einen Ermessungsspielraum, der ggfs. sogar vor Gericht zu unseren Ungunsten ausfallen könnte?
Im Verzug haben Sie jedenfalls Anspruch, soweit sich der Bauunternehmer nicht entschuldigen kann, § 286 BGB.
Zitat:2) Existieren Fristen die wir einhalten müssen, um ihn auf den Verzug hinzuweisen und unsere Forderungen Kund zu tun? Aus taktischen Gründen würden wir dies gerne vermeiden und – sollte die Rechtslage klar sein – den uns entstandenen Schaden bestehend aus Mietzahlungen und den inzwischen angefallenen Bereitstellungszinsen für die Monate Januar bis voraussichtlich Mai am Schluss zum Abzug bringen.
Sie sollten sofort mit allen Unterlagen anwaltlichen Rat aufsuchen. Ohne Röntgenbild kann ja auch - normalerweise - kein Chirurg seriös operieren.
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Ihre Zweifel an seiner technischen Expertise.
Sie brauchen schnellstmöglich anwaltlichen Rat und können dazu entweder mich oder auch jede andere qualifizierte Kraft im Baurecht anschreiben.
Zitat:3) Ist dieses Prozedere generell rechtens/üblich/empfehlenswert?
Nein, das ist nicht empfehlenswert. Es ist aber ethisch nicht unbedingt verwerflich, mit Dummheit von Kundinnen und Kunden zu rechnen. Will sagen: Sie sollten jetzt anwaltlichen Beistand suchen, sonst ist es zu spät.
Zitat:4) Welche Voraussetzungen muss ein Handwerks-Unternehmen erfüllen, um die Gewährleistung übernehmen zu können? Ich habe herausgefunden, dass der Verputzer zwar als Unternehmer bei der Handwerkskammer gelistet ist, jedoch KEINE Berechtigung zum Verputzen hat. Ich vermute, er kann in diesem konkreten Fall auch keine Gewährleistung übernehmen?
Ob ein Unternehmer es kann oder nicht spielt rechtlich keine Rolle, weil er es nach den §§ 631 ff. BGB MUSS. Gerne informiere ich Sie über das Werkvertragsrecht, auf das ich mich spezialisiert habe.
Zitat:5) Welche Maßnahmen sollten wir ergreifen, um rechtssicher drohende Baumängel ausschließen zu können.
Sie kommen nicht umhin, schnellstmöglich anwaltlichen Beistand zu suchen.
Nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage auf diesem Portal, gerne können Sie mich unter neumann@immoanwalt.nrw auch direkt kontaktieren, damit ich Ihnen meine Antworten noch näher erläutern kann.
Mit den besten Grüßen
Dr. Andreas Neumann
Rechtsanwalt