Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach Ihrer Mitteilung ist im Bauvertrag keine Preisanpassungsklausel enthalten, die eine Änderung des Preises ausgehend von der Änderung der Umsatzsteuer erlaubt. Derartige Klauseln sind durchaus bekannt und haben auch Gerichten zur Überprüfung vorgelegen. Wenn also eine solche Klausel nicht enthalten ist, spricht viel dafür, dass eine Anpassung bei einer späteren Änderung der Umsatzsteuer von den Parteien nicht gewollt ist. Dies hätte sich auch zu Ihrem Vorteil auswirken können, da es ja in der Vergangenheit meist so gewesen ist, dass die Umsatzsteuer über die Jahre hinweg erhöht wurde.
Ein Anspruch auf Anpassung des Kaufpreises aus Wegfall der Geschäftsgrundlage o. ä. kann ich daher bedauerlicherweise nicht erkennen. Natürlich können Sie einen solchen gleichwohl formulieren und in Verhandlungen mit dem Bauträger treten. Meist kommen ja während der Bauzeit noch zusätzliche Kosten auf die Käufer zu, weil bestimmte Zusatzleistungen gewünscht werden.
Ich bedaure keinen besseren Bescheid geben zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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