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Bausparvertrag – Rückforderung bei Scheidung möglich ?

6. August 2007 13:52 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein Mann und ich heirateten 1998 nach bereits 12 Jahren Zusammenlebens.

Bereits einige Jahre vor der Eheschließung habe ich 1995 einen Bausparvertrag abgeschlossen in Höhe von seinerzeit 40.000 DM, der dann nach der Eheschließung in unser gemeinsames Haus eingeflossen ist (im Jahr 2000).

Rund 3 Jahre nach dem Hausbau haben wir uns in 2003 getrennt. Da mein Mann zeitgleich mit der Trennung sich als Unternehmensberater selbständig gemacht hat, drängte er auf Gütertrennung und einen Ehevertrag. Dieser Vertrag wurde Ende 2003 notariell erstellt. Den Notar schlug mein Mann vor, es war der gleiche, der für seine Firma tätig ist.

Das Haus, welches zum Zeitpunkt der Errichtung noch zu gleichen Teilen uns beiden gehörte, wurde in diesem Vertrag komplett ohne finanziellen Ausgleich für mich auf seinen Namen überschrieben. Ich hatte mich seinerzeit dazu bereit erklärt, da auf dem Haus noch Schulden liegen und mein Mann mir mit Zwangsversteigerung und einer dadurch bedingten hohen Restschuldhaftung für mich drohte. Gleichzeitig habe ich auch auf alle sozialen Leistungen seinerseits im Scheidungsfall verzichtet, also auf Rentenzahlungen, Ausgleichszahlungen etc. obwohl er wesentlich mehr verdient als ich. Er konnte allerdings durch die Selbständigkeit seine Einkünfte niedriger darstellen, als sie in Wirklichkeit sind.

Nun zu meiner Frage – da ich den Bausparvertrag in die Ehe mit gebracht und komplett in das Haus gesteckt habe – ist es trotz dem erfolgten Ehevertrag noch nachträglich möglich, dieses Geld im Falle der jetzt ins Haus stehenden Scheidung einzufordern oder wäre eine solche Klage sinnlos ?

6. August 2007 | 14:30

Antwort

von


(219)
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Sehr geehrte Fragestellerin,

der Bausparvertrag selbst exitiert nicht mehr, sondern ist als "Bestandteil" des Hauses indirekt eine Vermögensposition geworden, die normalerweise im Zugewinnausgleich ausgeglichen wird. Dabei gehört das Vermögen, das ein Partner mit in die Ehe bringt, zum sogenannten Anfangsvermögen.

In Ihrem Fall haben Sie Gütertrennung vereinbart und somit einen künftigen Zugewinnausgleich ausgeschlossen. Es wurde vermutlich eine Regelung für den bis zum Notarvertrag angefallenen Zugewinn getroffen, vermutlich der Verzicht auf jeglichen Ausgleich.

Damit haben Sie leider keine Möglichkeit mehr, an den Bausparvertrag bzw. die entsprechende Geldforderung zu kommen.

Die einzige Möglichkeit bestünde darin, zu prüfen, ob der Ehevertrag sittenwidrig ist. Eine sittenwidrige Regelung könnte darin liegen, dass ein Ehepartner besonders krass benachteiligt wird. Hierfür müssten allerdings besondere Anhaltspunkte vorliegen und von Ihnen bewiesen werden. Vermutlich wird Ihr Mann sich nach Kräften dagegen wehren, so dass Sie mit einer solchen Klage ein hohes Kostenrisiko eingehen.

Ich empfehle Ihnen, den Ehevertrag von einem Anwalt/einer Anwältin prüfen zu lassen, damit eine genauere Einschätzung der Erfolgschancen bzw. des Risikos vorgenommen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Plewe
Rechtsanwältin

info@kanzlei-plewe.de


Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

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