Sehr geehrte Fragestellerin,
der Bausparvertrag selbst exitiert nicht mehr, sondern ist als "Bestandteil" des Hauses indirekt eine Vermögensposition geworden, die normalerweise im Zugewinnausgleich ausgeglichen wird. Dabei gehört das Vermögen, das ein Partner mit in die Ehe bringt, zum sogenannten Anfangsvermögen.
In Ihrem Fall haben Sie Gütertrennung vereinbart und somit einen künftigen Zugewinnausgleich ausgeschlossen. Es wurde vermutlich eine Regelung für den bis zum Notarvertrag angefallenen Zugewinn getroffen, vermutlich der Verzicht auf jeglichen Ausgleich.
Damit haben Sie leider keine Möglichkeit mehr, an den Bausparvertrag bzw. die entsprechende Geldforderung zu kommen.
Die einzige Möglichkeit bestünde darin, zu prüfen, ob der Ehevertrag sittenwidrig ist. Eine sittenwidrige Regelung könnte darin liegen, dass ein Ehepartner besonders krass benachteiligt wird. Hierfür müssten allerdings besondere Anhaltspunkte vorliegen und von Ihnen bewiesen werden. Vermutlich wird Ihr Mann sich nach Kräften dagegen wehren, so dass Sie mit einer solchen Klage ein hohes Kostenrisiko eingehen.
Ich empfehle Ihnen, den Ehevertrag von einem Anwalt/einer Anwältin prüfen zu lassen, damit eine genauere Einschätzung der Erfolgschancen bzw. des Risikos vorgenommen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
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