Sehe geehrter Fragesteller,
in dieser Situation liegt ein sogenanntes verbundenes Geschäft vor, wobei Ihr Vertragspartner insofern auch die Modalitäten kannte und auch hätte wissen müssen, dass die erste Stelle im Grundbuch grundsätzlich auch der finanzierenden Bank vorbehalten ist.
Wenn aus diesen Grund Verzögerungen auftreten, dann ist dies das Verschulden des Bauträgers, der dann alle Folgekosten zu tragen hat.
Die Kosten einer weiteren "Banksuche" lassen sich nur schwer beziffern, da es davon abhängt, welche Vertragsstrafen ausgehandelt wurden, wenn es zu keiner Auszahkung kommt. Dies betrifft dann den Zinsschaden, den die Bank im Laufe der Zeit bei maximal möglicher Abzahlung bekommen hätte.
Insofern müssten Sie tatsächlich auch erst einmal die Entscheidung der Bank abwarten, ob diese die Stelle freigibt, was die einfachste Variante wäre. Diese Kosten gehen allerdings zulasten des Bauträgers.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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E-Mail:
Sehr geehrte Herr Hoffmeyer,
vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.
Wir haben bereit alle Instanzen kontaktiert und es stellt sich heraus, dass diese Tatsache, dem Bauträger, Vermittler und dem Finanzberater seit etwa drei Wochen bewusst ist und sie um eine Lösung mit der Bauträger Bank "ringen".
Ich haben den Bauträger geben mit eine Aufschiebung der Zahlungen zu gewähren bis diese Angelegenheit geklärt ist. Ich habe auch angeboten mein Eigenkapital (wie geplant) unabhängig davon einzusetzen.
Wenn ich auf den Kosten (Löschung im Grundbuch, Verzugszinsen und eventuelle Zwischenfinanzierung) "sitzen" bleiben sollte, wie sehen Sie die Chancen, diese später wieder einklagen zu können?
Ich bin mit meinem Latein am Ende ich freue mich über Ihren Rat.
Vielen Dank
Grüße,
DF
Sehr geehrter Fragesteller,
es scheint, als habe der Bauträger selbst schuldhaft verursacht, dass Ihre Bank die Auszahlung verweigert, weil diese nicht an erster Stelle steht. Dies hätte einem Bauträger bewusst sein müssen, sodass sämtliche finanzielle Nachteile dadurch, zu seinen Lasten gehen. Insofern sehe ich sehr gute Chancen, dass diese Verluste dem Bauträger zugerechnet werden und Sie am Ende in Höhe dieses Betrages die Aufrechnung erklären können, wenn die Schlussrate zu zahlen ist.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt