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Schuldhaft Bank

28. Februar 2017 09:13 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Guten Tag,

folgende Frage:
Wir haben eine Wohnung gekauft in welche meine Frau einzieht.
Wir haben beide unterschrieben, sodass wir beide in der Schuldhaft stehen.

Gibt es eine Möglichkeit, wenn ich aus dem Grundbuch herausgehe, sodass die Wohnung meiner Frau gehört und dass ich irgendwie aus der Schuldhaft heraus komme? Ich bin leider finanziell der Hauptdarlehensnehmer. Rein von den Haushaltszahlen meiner Frau, dass sind rund 2.200 EUR netto ink. Kindergeld, dürfte das schwierig sein bei einem Kredit von 348.000 EUR.

Die Zinsbindung läuft 10 Jahre - was wenn ich den neuen Kredit, dann eben nicht unterschreiben würde?

Vielen Dank.

Sehr geehrter Fragesteller,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Bei einer Schuldhaftentlassung eines Beteiligten müssen sich Bank und beide Schuldner einig sein. Nur wenn die Bank damit einverstanden ist, dass Ihre Frau allein haftet, können Sie aus dem laufenden Vertrag entlassen werden. Im Hinblick auf die von Ihnen dargelegten Einkommensverhältnisse wird die Bank hier voraussichtlich widersprechen. Ggf. wäre zu prüfen, ob an Ihrer Stelle ein Dritter als zusätzlicher Schuldner oder Bürge in Betracht kommt.

Wenn Sie eine Anschlussfinanzierung nicht mit unterschreiben, muss Ihre Frau versuchen, ob sie den dann noch offenen Restbetrag alleine finanzieren kann. Das wird davon abhängen, wie sich ihr Einkommen bis dahin entwickelt und wie hoch die restlichen Verbindlichkeiten dann noch sind.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.


Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 28. Februar 2017 | 11:55

Was heißt "Restbetrag" alleine finanzieren?

Wir haben für unser Reihenhaus ein Forwarddarlehen angenommen und unterzeichnet, allerdings nur ich habe unterschrieben, obwohl beide Darlehensnehmer sind.

Ist das überhaupt gültig ohne Unterschrift des 2. Darlehensnehmer?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Februar 2017 | 12:15

Sehr geehrter Fragesteller,


gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Ich bin nach Ihrer Sachverhaltsschilderung davon ausgegangen, dass der Kredit über die ersten zehn Jahre bereits getilgt wird, so dass sich bei Ablauf der Zinsbindung eine geringere Restschuld ergibt und eine Neufinanzierung möglich ist.

Wenn Sie bereits für die Zukunft die Anschlussfinanzierung vertraglich geregelt haben (was ich dem Sachverhalt nicht entnehmen konnte), sind Sie auch insoweit darauf angewiesen, dass der Gläubiger einer Schuldhaftentlassung zustimmt.

Die Frage der Gültigkeit ohne zweite Unterschrift kann ohne Einsicht in die Vertragsunterlagen nicht rechtssicher beantwortet werden und stellt im Übrigen auch keine Nachfrage, sondern eine neue Frage dar.


Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf

Anja Holzapfel

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