Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hierzu sollten Sie sich unbedingt den Darlehensvertrag anschauen, inwieweit dort die Übernahme von Kosten (z.B. Gutachter) geregelt wurde.
In der Regel sind solche Kostenübernahmen zwar standard, zumal davon auszugehen ist, dass die Bank den Kredit nicht gewährt hätte, wenn Sie der Kostenübernahme und somit dem Gutachten widersprochen hätten.
Allerdings ist eine allgemeine Regelung (z.B. nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nicht zulässig, so das LG Stuttgart: Urteil des LG Stuttgart vom 24.04. 2007; 20 O 9/07
; WuB 2008, 47
. Problematisch wird jedoch die Verjährung der Rückforderung sein (hier: 2004).
Sie sollten Ihre Bank auch auf alle Fälle nach dem Wert des Gutachtens fragen.
Bitte nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion und kommen auf die Frage zurück, wenn Sie Ihre Unterlagen geprüft haben.
Diese Antwort ist vom 17.11.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
vielen Dank für die Beantwortung.
Ich habe den Kreditvertrag sowie die AGB´s geprüft und keinerlei Hinweis auf eine Kostenübernahme für einen Gutachter finden können. Bitte teilen Sie mir mit, ob eine Rückforderung der Gutachterkosten noch möglich ist, oder ob dieses bereits verjährt sind. Für dieses Auskunft bin ich auch gerne bereit weitere Zahlungen an frag-eine-anwalt-vorzunehmen
Bereits mitgeteilt habe ich, das die Bank jegliche Auskunft hinsichtlich des Gutachter-Ergebnisses verweigert.
Freundliche Grüße
Ein Hausbesitzer
Hallo Hausbesitzer,
eine Rückforderung ist leider nur 3 Jahre lang möglich.
Da Sie die Kosten 2004 gezahlt haben, ist Verjährung eingetreten.
Ich bedaure keine andere Antwort geben zu können.
Viele Grüße und noch schönen Sonntag
Dr. C. Seiter