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Krankenversicherung - gesetzliche Krankenkasse famillienversichert

2. November 2009 21:38 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


14:02

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin geschieden und heirate demnächst wieder. Meine zukünftige Frau ist erwerbstätig und gesetzlich krankenversichert.Ich bin privatversichert.Mein Einkommen ist deutlich höher als das meiner zukünftigen Frau.
Wenn ich mit meiner zukünftigen Frau eine Famillie gründe und meine Frau weiter arbeitet können dann unsere gemeinsamen Kinder bei meiner Frau in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden.Ist es auch möglich meine Kinder aus erster Ehe bei meiner zukünftgen Frau in deren gesetzlichen Krankenkasse mitzuversichern.Dies begründet sich darin,daß meine Ex-Frau wieder heiratet und bei ihrem Mann in dessen gestzlicher Krankenkasse famillienversichert sein wird,zumal diese mittlerweile auch ein gemeinsames Kind haben.Ich müsste meine Kinder sonst bei mir privat versichern, da ich unterhaltspflichtig bin und mehr verdiene als der Mann meiner Ex-Frau.

2. November 2009 | 21:50

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


Frage 1: Wenn ich mit meiner zukünftigen Frau eine Familie gründe und meine Frau weiter arbeitet, können dann unsere gemeinsamen Kinder bei meiner Frau in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden?

Ihre leiblichen Kinder können bei der Ex-Frau in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert bleiben.

Grundsätzlich können die leiblichen Kinder auch immer nur bei den leiblichen Eltern mitversichert werden. Die Kinder sind als Familienversicherte regelmäßig bei den Eltern mitversichert.


Frage 2: Ist es auch möglich meine Kinder aus erster Ehe bei meiner zukünftigen Frau in deren gesetzlichen Krankenkasse mitzuversichern?

Nein, das ist so nicht möglich.

Die Kinder aus der ersten Ehe können nicht ohne Weiteres bei der neuen Frau mit krankenversichert werden. Dies wäre nur dann möglich, wenn Ihre neue Frau die Kinder adoptiert. Dies ist hier wohl aber nicht geplant.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 3. November 2009 | 13:58

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Schwerin.
folgender Sachverhalt ist mir noch nicht ganz klar:
Wenn ich wieder heirate und mit meiner zukünftigen Ehefrau gemeinsame neue Kinder habe, wieso sind diese dann in der gestzlichen Krankenkasse neiner Ex-Ehefrau versichert?
Ich war immer der Meinung daß meine neuen Kinder aus der zukünftigen Ehe bei meiner zukünftigen Frau in deren gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sein können , wenn meine neue Frau weiter sozialversicherungspflichtig arbeitet, obwohl ich ein höheres Einkommen habe und privat versichert bin.
Zur Zeit sind meine beiden Kinder aus der ersten Ehe bei meiner Ex-Frau, die nicht arbeitet gesetzlich krankenversichert.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. November 2009 | 14:02

Sehr geehrter Fragesteller,

da war der Sachverhalt wohl etwas unklar. Ich bin davon ausgegangen, dass es um die gemeinsamen Kinder mit der Ex-Frau geht.

Die gemeinsamen Kinder mit der neuen Frau können sowohl bei der neuen Frau in der GKV als auch bei Ihnen in der PKV mitversichert werden. Dies obliegt Ihnen.

Ich hoffe, dass die Sache nunmehr klar ist. Ansonsten können Sie sich gern auch per Email an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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