BAFöG abgelehnt wg. angeblichen zweimaligen Fachwechsel
Ich studiere Digitale Medienproduktion mit Schwerpunkt Gamedesign an einer privaten Fachhochschule. Mittlerweile ist mir das Geld ausgegangen und ich habe im Oktober 2011 Antrag auf BAFöG gestellt. Nachdem ich bis Dezember Unmengen von Formularen und Begündungen zusätzlich einreichen musste, wurde im Jan. mein BAFöG-Antrag abgelehnt, Widerspruch ebenfalls, mir bleibt jetzt nur noch die Klage und ich möchte gerne wissen, ob diese aussichtsreich ist.
Begründung des Studentenwerks München war, dass ein zweimaliger Fachwechsel stattgefunden hat.
Und beim (unstrittigen) ersten Wechsel hätte ich mich spätestens nach dem 1. Semester Physik exmatrikulieren lassen müssen.
Besten Dank!
Nachfolgend der Text, den ich im Widerspruch geschrieben hatte:
" Gegen den Bescheid vom 16.01.2012 lege ich hiermit Widerspruch ein.
Die Begründung geht in mehrerlei Hinsicht am tatsächlichen Sachverhalt vorbei. Zum einen gab es keine Möglichkeit, den Studienbeginn an der XXXX bzw. den Fachwechsel zu beschleunigen. Die Studiengänge der XXXX begannen seinerzeit stets nur im Wintersemester und nicht, wie Sie anzunehmen scheinen, auch im Sommersemester. Ich konnte daher frühestens zum Wintersemester 2008/09 mein Studium an der XXXX aufnehmen. Das dadurch erzwungene zusätzliche Semester in Physik an der LMU nutzte ich zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen, die für mein späteres Berufsleben relevant sind (u.a. ein Japanischkurs, den ich bis zu Beginn des praktischen Studiensemesters auf eigene Kosten an der Volkshochschule München fortsetzte. Japan ist für Computerspiele eines der wichtigsten Bezugsländer). Um den Wechsel selbst habe ich mich bereits im Wintersemester 2007/08 bemüht und im März 2008 die Zulassung erhalten. (Anlage)
Zum anderen hat nur ein Fachwechsel stattgefunden, nämlich von Physik zu „Digitale Medienproduktion". Ich bin seit dem WS 2008/09 an der XXXX kontinuierlich im Studiengang Digitale Medienproduktion eingeschrieben und erbringe dort weit überwiegend gute bis sehr gute Studienleistungen.
Es handelt sich bei dem zweiten behaupteten Fachwechsel vielmehr lediglich um einen Schwerpunktwechsel im Sinne des BAFöG. Die von mir im Schwerpunkt „Computeranimation" erbrachten Leistungen wurden im Schwerpunkt „Game Design" voll angerechnet, da beide Schwerpunkte ein identisches Grundstudium haben.
Hinzu kommt, dass der Wechsel des Schwerpunkts de facto nie stattgefunden hat bzw. nicht von mir zu verantworten ist, sondern sich aus den Problemen der XXXX ergab, den eigentlich zugesagten Studiengang tatsächlich durchzuführen. Von der XXXX erhielt ich eine Zulassung zum Schwerpunkt „Game Design" (Anlage). Dieser Schwerpunkt kam nicht zustande, so dass von der XXXX nach einigem Hin und Her ein alternatives Angebot unterbreitet wurde. Die entsprechende Bescheinigung der XXXX liegt Ihnen bereits vor. In dieser Vereinbarung mit der XXXX ist von einem von mir angestrebten „Wechsel" in die „Fachrichtung" Game Design die Rede. Genau zu dieser Fachrichtung war ich allerdings bereits zugelassen. Die Auflistung in der Vereinbarung vom Dezember 2009 ist also insofern fehlerhaft. Sie ist auch fehlerhaft, als von vier Semestern Computeranimation die Rede ist. Faktisch studierte ich zwei Semester im Glauben, ich sei für Game Design immatrikuliert und wurde erst im Herbst 2009 von der XXXX über die Probleme „aufgeklärt". Dass ich angesichts der angespannten Lage auf die Korrektur der Auflistung verzichtete, sondern froh war, dass ich überhaupt weiter mein Fach studieren konnte, bitte ich zu entschuldigen. An potentielle Verwicklungen in Sachen BAFöG-Terminologie dachte ich damals nicht. Daraus ergibt sich unmittelbar, dass nicht ich den Schwerpunkt gewechselt, sondern vielmehr die XXXX ihre Zusage nicht eingehalten hat. Der gewählte Weg über den Notbehelf Computeranimation war die einzige Möglichkeit, um in der von mir angestrebten beruflichen Qualifikation Game Design ohne weiteren Zeitverlust voranzukommen. Dass die XXXX einige Anlauf- und Definitionsschwierigkeiten hatte, kann man evtl. auch daraus erkennen, dass der Studiengang inzwischen umbenannt wurde und die Studiendauer auf sieben Semester festgelegt wurde. Die organisatorischen und planerischen Schwierigkeiten der XXXX können aber jedenfalls nicht zu meinen Lasten gehen. Ich habe vielmehr nach dem einmaligen Wechsel von der Physik zum Game Design mein Studienziel auch unter schwierigen Umständen hartnäckig und erfolgreich verfolgt.
Ein zusätzliches Problem könnte in der nicht BAFöG konformen Terminologie der XXXX liegen, die nicht korrekt zwischen Schwerpunkt und Fachrichtung im Sinne des BAFöG unterscheidet. Auch dies ist jedoch nicht meine Verantwortung.
Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen Ihre Einwände ausräumen konnte. "
-- Einsatz geändert am 10.03.2012 10:54:53