Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt beim ausrangieren aus einer Parklücke eine sog. erhöhte Sorgfaltspflicht für den Fahrer des den Parkplatz verlassenden PKWs.
Hier ist als Besonderheit zu bermerken, dass beide Beteiligten des Unfalls unmittelbar vor dem Unfall aus ihrem jeweiligen Parkplatz heraus rangierten. Kommt es in so einer Konstellation zu einer Kollision, so nimmt man "dem Anschein nach an", dass beide Fahrer auch als Verursacher in Haftung zu nehmen sind (da sich im Nachhinein kaum nachweisen lässt "wer" an der Kollision "schuld" ist).
Oder anders ausgedrückt:
Spricht zulasten beider an einem Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeugführer der Beweis des ersten Anscheins, so ist regelmäßig eine Haftungsteilung vorzunehmen. Das hat das Amtsgericht Bad Segeberg vor Kurzem entschieden (Az. 17a C 256/10
).
Aber:
Hier gibt es nach Ihrer Schilderung unabhängige Zeugen. Diese bestätigen Ihre Sachverhatsdarstellung, wonach Ihr Vorgang des Ausparkens beendet war, Sie standen, und eigentlich gerade den 1. Gang einlegend den Ort verlassen wollten, als es zur Kollision kam.
Diesen Sachverhalt zugrunde gelegt, trägt die Hauptlast des Schadens die Gegenseite (abzgl. eines geringen Teils der sog. Betriebsgefahr),
Ich gehe davon aus, dass die gegnerische Versicherung es hier "darauf ankommen lassen will", ob Sie mit Hilfe der Zeugen den Rest des Schadens auch einklagen würden. Ich habe bereits mehrfach erlebt, dass Versicherungen nach Erhebnung der Klage ein sog. Anerkenntnis abgeben und den Anspruch meiner Mandanten kommentarlos übernehmen, obwohl außergerichtlich jegliche Haftung abgelehtn wurde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Philipp Wendel
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Vielen Dank für die gut verständliche Erklärung des Sachverhaltes aus rechtlicher Sicht. Bisher hat nur einer der Zeugen, mein Beifahrer, gegenüber der Versicherung eine Aussage gemacht. Der zweite Zeuge hat bisher auf Nachfragen nicht reagiert. Habe ich aus Ihrer Sicht mit einem Zeugen auch eine ebenso gute Aussicht die Versicherung notfalls gerichtlich zur Zahlung des ganzen Schadens/höheren Anteils des Schadens zu bewegen?
Natürlich bestärken "mehr Zeugen" eher ein Gericht bei der Annahme eines geschilderten Lebenssachverhaltes als "weniger"
Einer kann jedoch auch genügen, wenn er glaubwürdig ist.
Ich drücke Ihnen die Daumen.
Mit freundlichen Grüßen
-Philipp Wendel-
Rechtsanwalt