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Autoversicherung des Unfallverursachers will nur 50% des Unfallschadens erstatten

24. Oktober 2016 16:52 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


13:01

In einem Parkhaus bin ich mit meinem Fahrzeug rückwärst aus meiner Parklücke heraus gefahren.
In dem Moment als ich vom Rückwärts- in den 1.ten Gang umschalten wollte, begann ein anderes Fahrzeug (SUV) aus der gegenüberliegenden Parkreihe seine Parklücke rückwärts zu verlassen und direkt auf mein Fahrzeug zuzufahren.
Zunächst ging ich davon aus, dass die Fahrerin des SUVs mein im Weg stehendes Fahrzeug deutlich sieht. Da sich der SUV mit unverminderter Geschwindigkeit auf mich zubewegte, ich aber mit meinem Fahrzeug aus Platzgründen nicht schnell wegfahren konnte, hupte ich mehrfach und zusätzlich machten mein Beifahrer und ich lautstark durch Schreie auf uns aufmerksam.
Vergeblich, die Fahrerin des SUVs stoppte erst nach dem sie bemerkte, dass sie mein Fahrzeug gerammt hatte. Ein Zeuge, der darauf wartete mit seinem Einfkaufswagen vorbei zu kommen, sah den ganzen Vorgang und bestätigte am Unfallort, dass sie mein Fahrzeug gerammt hat. Dies bestätigte auch mein 35jähriger Beifahrer (der nicht mit mir verwandt oder verschwägert ist) schriftlich gegenüber der Versicherung der Unfallverursacherin.
Die Fahrerin des SUVs bestreitet den Ablauf des Unfalls nicht und bedauerte noch am Unfallort, uns nicht gesehen zu haben.
Die Versicherung weigert sich bisher, den vollen Betrag des Schadens zu bezahlen, sondern bietet nur die Erstattung von 50% der Kosten an.
Wie ist die Rechtslage in dem Fall? Welche rechtlichen Chance habe ich 100 % des mir entstanden Schadens von der Versicherung erstattet zu bekommen?

24. Oktober 2016 | 17:45

Antwort

von


(143)
Mühltorstr. 9/1
71364 Winnenden
Tel: 07195/589260
Web: https://www.rems-murr-kanzlei.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich gilt beim ausrangieren aus einer Parklücke eine sog. erhöhte Sorgfaltspflicht für den Fahrer des den Parkplatz verlassenden PKWs.

Hier ist als Besonderheit zu bermerken, dass beide Beteiligten des Unfalls unmittelbar vor dem Unfall aus ihrem jeweiligen Parkplatz heraus rangierten. Kommt es in so einer Konstellation zu einer Kollision, so nimmt man "dem Anschein nach an", dass beide Fahrer auch als Verursacher in Haftung zu nehmen sind (da sich im Nachhinein kaum nachweisen lässt "wer" an der Kollision "schuld" ist).

Oder anders ausgedrückt:
Spricht zulasten beider an einem Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeugführer der Beweis des ersten Anscheins, so ist regelmäßig eine Haftungsteilung vorzunehmen. Das hat das Amtsgericht Bad Segeberg vor Kurzem entschieden (Az. 17a C 256/10 ).

Aber:
Hier gibt es nach Ihrer Schilderung unabhängige Zeugen. Diese bestätigen Ihre Sachverhatsdarstellung, wonach Ihr Vorgang des Ausparkens beendet war, Sie standen, und eigentlich gerade den 1. Gang einlegend den Ort verlassen wollten, als es zur Kollision kam.

Diesen Sachverhalt zugrunde gelegt, trägt die Hauptlast des Schadens die Gegenseite (abzgl. eines geringen Teils der sog. Betriebsgefahr),

Ich gehe davon aus, dass die gegnerische Versicherung es hier "darauf ankommen lassen will", ob Sie mit Hilfe der Zeugen den Rest des Schadens auch einklagen würden. Ich habe bereits mehrfach erlebt, dass Versicherungen nach Erhebnung der Klage ein sog. Anerkenntnis abgeben und den Anspruch meiner Mandanten kommentarlos übernehmen, obwohl außergerichtlich jegliche Haftung abgelehtn wurde.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 25. Oktober 2016 | 18:40

Vielen Dank für die gut verständliche Erklärung des Sachverhaltes aus rechtlicher Sicht. Bisher hat nur einer der Zeugen, mein Beifahrer, gegenüber der Versicherung eine Aussage gemacht. Der zweite Zeuge hat bisher auf Nachfragen nicht reagiert. Habe ich aus Ihrer Sicht mit einem Zeugen auch eine ebenso gute Aussicht die Versicherung notfalls gerichtlich zur Zahlung des ganzen Schadens/höheren Anteils des Schadens zu bewegen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Oktober 2016 | 13:01

Natürlich bestärken "mehr Zeugen" eher ein Gericht bei der Annahme eines geschilderten Lebenssachverhaltes als "weniger"

Einer kann jedoch auch genügen, wenn er glaubwürdig ist.

Ich drücke Ihnen die Daumen.

Mit freundlichen Grüßen
-Philipp Wendel-
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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