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Autovermietung Hertz Norwegen - unberechtigte nachträgliche Reinigungskosten

8. November 2024 16:58 |
Preis: 55,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir haben für 3 Tage ein E-Auto in Oslo ausgeliehen und fristgerecht wieder zurück gebracht. Bei der Abgabe am Sonntag Abend war nur eine Person anwesend, die lediglich den Schlüssel entgegen genommen hat, aber keine Prüfung des Wagens vornahm. Das passierte dann, wie auch im Mietvertrag angekündigt, innerhalb von 48 Stunden, mit dem unschönen Ergebnis, dass ein unangenehmer Kaffeegeruch inkl. Kaffeeflecken unter(?) der Fußmatte gefunden wurden. Sowohl Geruch als auch Flecken hätten nicht mit der normalen Reinigung entfernt werden können, so dass das Auto zu einer externen Reinigung gebracht wurde. In dem Online Vermietungssystem wurde ein Update für diesen Schaden hinterlegt - inkl. Bilder. Auf den Bildern ist jedoch eigentlich überhaupt nicht erkennbar, wo die Flecken genau sein sollen. Man sieht den schwarzen Filz auf dem Fußboden und höchstens andeutungsweise gelbe Verfärbungen. Ob Fahrersitz, Beifahrersitz oder Rückbank Fußraum ist nicht erkennbar. Nach 3 Wochen habe ich nun die Nachricht bekommen, dass diese Reinigung 5000 NOK (4500 NOK für die Reinigung, 500 NOK für Mietausfall) ~ 419€ anfallen sollen.
Tatsächlich haben wir in dem Auto am ersten Tag Kaffee getrunken, aber den Becher nur in der Mittelkonsole abgestellt. Es kann sein, dass wenige Tropfen in der dafür vorgesehen Becherhalterung gelandet sind. Es ist allerdings völlig ausgeschlossen, dass wir den Teppich in irgendeiner Weise mit Kaffee verunreinigt haben. Schon gar nicht in einem Umfang, dass Geruch und große Flecken entstanden sein können. Auch ist uns in der gesamten Zeit kein Kaffeegeruch aufgefallen, obwohl mir mehrmals für längere Zeit das Auto verlassen haben. Ohnehin wäre mir neu, dass man Kaffee überhaupt nach 4 Tagen noch wahrnehmen könnte, selbst wenn er verschüttet worden ist.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, wie ich mit diesem Verfahren umgehen soll. Die Abbuchung des Betrags ist auf meiner Kreditkarte vorgemerkt. Ich könnte die Zahlung als ungerechtfertigt zurückweisen, werde dann aber auch meine Kaution von 3000 NOK vermutlich nicht zurück bekommen und eine Klage bekommen.
Ich habe die Autovermietung 2x angeschrieben, das erste Mal nach der Meldung, dass ein Schaden festgestellt wurde. Das zweite Mal nachdem die Reinigungskosten in Rechnung gestellt wurden. Beim ersten Mal gab es keine Antwort. Beim zweiten Mal gab es lediglich folgende Antwort:
"Following the return of the vehicle, we discovered significant staining on the car’s interior, along with a strong odor that suggested spilled coffee or a similar substance. As a first step, we attempted to clean the car in-house, but unfortunately, this was not sufficient to remove the stains or odor. As a result, we had no choice but to send the vehicle for a more thorough external cleaning service.

We understand that unexpected charges are frustrating, but please know that these steps were necessary to restore the car to a condition suitable for future rentals. We believe this course of action aligns with our policies to maintain a clean and comfortable experience for all customers."

Die Vertragsdaten und Bilder könnte ich zur Verfügung stellen, sehe hier aber keine Möglichkeit.

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Die Autovermietung hat Ihnen nachträglich Kosten von 5.000 NOK (etwa 419 €) für eine angebliche Kaffeeverunreinigung im Mietfahrzeug in Rechnung gestellt, ohne dass bei der Fahrzeugrückgabe ein Übergabeprotokoll erstellt wurde. Da die Beweislast für etwaige Beschädigungen grundsätzlich beim Vermieter liegt und die eingereichten Fotos die Verunreinigung kaum erkennbar zeigen, sind die Erfolgsaussichten einer Forderungsanfechtung gut.

Ich empfehle Ihnen, sich direkt an die Geschäftsführung zu wenden und Ihren Standpunkt klar und freundlich darzulegen. Schreiben Sie einen formellen Widerspruch, in dem Sie die Verursachung der angeblichen Verschmutzung bestreiten und auf die fehlende Beweiskraft der Fotos hinweisen. Bitten Sie höflich, die Rechnung auf Grundlage dieser Situation zu stornieren und die Blockierung auf Ihrer Kreditkarte aufzuheben.

Falls keine Reaktion erfolgt, haben Sie die Möglichkeit, die Belastung über Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenanbieter anzufechten, indem Sie dort Ihren Widerspruch und die relevante Korrespondenz einreichen.

Bevor Sie diesen Schritt gehen, wäre jedoch ein lösungsorientierter Brief an die Geschäftsleitung eine gute Möglichkeit, die Angelegenheit schnell und ohne Rechtsstreit zu klären. Die Kontaktdaten der Geschäftsführung finden Sie im Impressum der Autovermietung. Ein Fax kann hier besonders hilfreich sein, da es den Zugang rechtssicher dokumentiert.

Ich hoffe, das hilft für Ihre Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag, bleiben Sie gesund!


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