In Ihrem Fall gibt es mehrere rechtliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen:
1. **Eigentumsübertragung und Kaufvertrag**: Sie haben das Fahrzeug von einem Verkäufer gekauft, der es selbst von einem Nachbarn erworben hat. Es ist wichtig zu klären, ob der Verkäufer tatsächlich berechtigt war, das Fahrzeug zu verkaufen. Da Sie keinen Fahrzeugbrief erhalten haben, ist ein gutgläubiger Erwerb des Fahrzeugs in Deutschland grundsätzlich ausgeschlossen. Ohne den Fahrzeugbrief oder die "Carte Grise" (französisches Pendant zum Fahrzeugbrief) ist die Eigentumsübertragung nicht ordnungsgemäß dokumentiert.
2. **Vertragliche Ansprüche**: Sie haben einen Kaufvertrag über das Fahrzeug abgeschlossen. Wenn der Verkäufer Ihnen zugesichert hat, dass die Unterlagen für die Zulassung in Deutschland ausreichend sind, könnte dies eine vertragliche Zusicherung darstellen. Sollte sich diese Zusicherung als falsch erweisen, könnten Sie Ansprüche wegen Nichterfüllung oder Mängeln geltend machen. Dazu gehört das Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz.
3. **Mögliche Täuschung**: Wenn der Verkäufer Ihnen wissentlich falsche Informationen über die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs gegeben hat, könnte dies eine arglistige Täuschung darstellen. In einem solchen Fall könnten Sie den Vertrag anfechten und Rückabwicklung verlangen, das können Sie aber bereits auch unter Pkt. 2 eben weil die Papiere fehlen. Unter Pkt. 3 müssen Sie die Täuschung erst nachweisen und das ist schwieriger.
4. **Praktische Schritte**:
- Setzen Sie dem Verkäufer schriftlich eine Frist zur Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen (z.B. "Carte Grise").
- Sollte der Verkäufer die Frist verstreichen lassen, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um den Kaufpreis zurückzufordern oder Schadensersatz zu verlangen. Ich würde Ihnen raten das Auto dann gegen Erstattung zurückzugeben.
- Erwägen Sie, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
5. **Internationale Aspekte**: Da das Fahrzeug aus Frankreich importiert wurde, könnten auch internationale Rechtsfragen relevant sein, insbesondere wenn es um die Beschaffung der "Carte Grise" geht. Ihr französischer Bekannter könnte hierbei hilfreich sein, um die notwendigen Dokumente zu beschaffen.
Bitte alles dokumentieren was Sie schreiben bzw. unternehmen.
VG Schulze
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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Guten Tag, ich melde mich nochmal kurz: Würden Sie mir bitte einen kleinen Gefallen tun und auf meiner Kanzleiseite bei Trust Pilot eine Bewertung abgeben?
Ich bin ihnen sehr dankbar bereits hier so eine tolle Bewertung abgeben zu haben.
Bei Trustpilot hätte es für mich den Effekt, dass ich dadurch bei Google leichter auffindbarer für neue Kunden mit meiner auch ganz neuen Kanzlei Seite werden würde. Sie helfen mir damit also sehr!
Mit den Bewertungen hier klappt das leider nicht und da liegt auch der Unterschied und Grund weshalb ich Sie hier nochmal frage.
Viele Grüße Schulze
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