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Autokauf mit Zusicherung

| 14. Februar 2025 14:17 |
Preis: 55,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe im Juli 2024 ein Fahrzeug zur Restauration von einem Verkäufer für 15.000 Euro gekauft. Das Fahrzeug war ein Import von Frankreich und ohne Fahrzeugbrief. Nach Aussage des Verkäufers sollte das aber kein Problem sein, da er eine entsprechende Bescheinigung habe, mit der ich von der deutschen Zulassungsstelle einen KFZ-Brief ausgestellt bekommen würde.
Bei der Geldübergabe bekam ich ein französisches Schreiben, angeblich von den dortigen Behörden, erneut mit der Zusicherung, dass damit ein KFZ-Brief zu bekommen wäre.
Nachdem ich dann beim Landratsamt vorgesprochen habe und mir mitgeteilt wurde, dass mit diesem Schreiben in Deutschland kein Brief zu erhalten sei und ich die sog. "Carte Cris" des französischen Amtes benötige, habe ich mich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt. Er teilte mir mit, dass er sich darum kümmern werde. In diesem Zug erfuhr ich dann, dass er selbst das Fahrzeug nie zugelassen hatte, sondern von seinem Nachbar, einem Zahnarzt käuflich erworben hatte. Nach einigen telefonischen Kontakten in den nächsten Monaten erhielt ich dann die Telefonnummer des Zahnarztes. Diesen habe ich dann gleich kontaktiert. Auch dieser sicherte mir zu, dass die Unterlagen kein Problem seien, er habe das Fahrzeug von einer Firma importieren lassen und er besorge mir die Unterlagen und melde sich noch in dieser Woche. - Seither habe ich von beiden nichts mehr gehört, habe aber auch keine weitere Kontaktaufnahme versucht. Da ich verschiedene Beziehungen zum grenznahen Frankreich habe, bat ich auch einen Bekannten, der französischer Staatsbürger ist, die Formalitäten zu übernehmen. Dieser teilte mir dann mit, dass nur mit einem Nachweis, wie das Fahrzeug nach Deutschland gekommen ist, die Bescheinigung für das deutsche Landratsamt ausgestellt werden kann.
Der Verkäufer ist ein renommierter Immobilienhändler, also keine zwielichte Gestalt. Ich hatte keinen Anlass, seine Aussage infrage zu stellen.

14. Februar 2025 | 15:08

Antwort

von


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In Ihrem Fall gibt es mehrere rechtliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen:



1. **Eigentumsübertragung und Kaufvertrag**: Sie haben das Fahrzeug von einem Verkäufer gekauft, der es selbst von einem Nachbarn erworben hat. Es ist wichtig zu klären, ob der Verkäufer tatsächlich berechtigt war, das Fahrzeug zu verkaufen. Da Sie keinen Fahrzeugbrief erhalten haben, ist ein gutgläubiger Erwerb des Fahrzeugs in Deutschland grundsätzlich ausgeschlossen. Ohne den Fahrzeugbrief oder die "Carte Grise" (französisches Pendant zum Fahrzeugbrief) ist die Eigentumsübertragung nicht ordnungsgemäß dokumentiert.



2. **Vertragliche Ansprüche**: Sie haben einen Kaufvertrag über das Fahrzeug abgeschlossen. Wenn der Verkäufer Ihnen zugesichert hat, dass die Unterlagen für die Zulassung in Deutschland ausreichend sind, könnte dies eine vertragliche Zusicherung darstellen. Sollte sich diese Zusicherung als falsch erweisen, könnten Sie Ansprüche wegen Nichterfüllung oder Mängeln geltend machen. Dazu gehört das Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz.



3. **Mögliche Täuschung**: Wenn der Verkäufer Ihnen wissentlich falsche Informationen über die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs gegeben hat, könnte dies eine arglistige Täuschung darstellen. In einem solchen Fall könnten Sie den Vertrag anfechten und Rückabwicklung verlangen, das können Sie aber bereits auch unter Pkt. 2 eben weil die Papiere fehlen. Unter Pkt. 3 müssen Sie die Täuschung erst nachweisen und das ist schwieriger.



4. **Praktische Schritte**:

- Setzen Sie dem Verkäufer schriftlich eine Frist zur Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen (z.B. "Carte Grise").

- Sollte der Verkäufer die Frist verstreichen lassen, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um den Kaufpreis zurückzufordern oder Schadensersatz zu verlangen. Ich würde Ihnen raten das Auto dann gegen Erstattung zurückzugeben.

- Erwägen Sie, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.



5. **Internationale Aspekte**: Da das Fahrzeug aus Frankreich importiert wurde, könnten auch internationale Rechtsfragen relevant sein, insbesondere wenn es um die Beschaffung der "Carte Grise" geht. Ihr französischer Bekannter könnte hierbei hilfreich sein, um die notwendigen Dokumente zu beschaffen.


Bitte alles dokumentieren was Sie schreiben bzw. unternehmen.
VG Schulze


Ergänzung vom Anwalt 5. März 2025 | 19:42

Guten Tag, ich melde mich nochmal kurz: Würden Sie mir bitte einen kleinen Gefallen tun und auf meiner Kanzleiseite bei Trust Pilot eine Bewertung abgeben?

Ich bin ihnen sehr dankbar bereits hier so eine tolle Bewertung abgeben zu haben.
Bei Trustpilot hätte es für mich den Effekt, dass ich dadurch bei Google leichter auffindbarer für neue Kunden mit meiner auch ganz neuen Kanzlei Seite werden würde. Sie helfen mir damit also sehr!
Mit den Bewertungen hier klappt das leider nicht und da liegt auch der Unterschied und Grund weshalb ich Sie hier nochmal frage.

Viele Grüße Schulze

https://de.trustpilot.com/review/msadvocate.net

Noch ein Nachtrag:
Fall es Sie interessiert:


Sie finden mich auch bei Instagram mit vielen Beiträgen zum Auswandern, Reisen und Steuern im In- und Ausland, Mietrecht.

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