mir wurde von meinem Arbeitgeber in der Probezeit nach vier Monaten Arbeitszeit zum 30.09.08 gekündigt. Laut Arbeitsvertrag besteht während der Probezeit (6 Monate) kein Urlaubsanspruch, es wurde mit der Schlussabrechnung auch nichts ausbezahlt. Habe ich Anspruch auf Urlaub und kann ich verlangen, dass mir der Urlaub ausbezahlt wird?
Auch während der Probezeit haben Sie für jeden vollen Monat des bestehenden Arbeitsverhältnisses einen Anspruch in Höhe von 1/12 des Ihnen vertraglich oder gesetzlich zustehenden Jahresurlaubs erworben. Das ergibt sich aus § 5 Abs. 1 BUrlG
. Dort heißt es folgendermaßen:
"(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden."
Die Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag soll nicht den Urlaubsanspruch ausschließen, sondern klarstellen, daß Ihnen der volle Urlaubsanspruch erstmals nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses zusteht, d. h. daß Sie erst dann Ihren Urlaub nehmen können
Hier wird im Grunde auf § 4 BUrlG
Bezug genommen. Hier heißt es:
"Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben."
2.
Da Sie den Urlaub nicht nehmen konnten, haben Sie einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung.