Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Zutreffend ist, dass Sie gem. § 4 BUrlG
und somit zum 15.09.2012 den gesamten Jahresurlaubsanspruch erworben haben und somit Anspruch auf den noch nicht n Anspruch genommen Anteil, nach Ihren Angaben 19 Tage. Jedoch können Sie den Urlaub nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers in Anspruch nehmen bzw. von der Arbeit fernbleiben. Daher sollten Sie den Urlaub beim Arbeitgeber beantragen und bei Ablehnung (z.b. betriebliche Gründe) entsteht dann der Urlaubsabgeltungsanspruch gem. § 7 Abs. 4 BUrlG
, wenn der Urlaub nicht genommen wurde. Sie können den Urlaub bereits ab 04.09.12 beantragen.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
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E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
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Diese Antwort ist vom 15.08.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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Hallo Frau Sperling,
vielen Dank für Ihre Antwort. Mein AG hat mir gestern schriftlich mitgeteilt, dass mir nur 7 Tage Resturlaub + 2 Tage Plusstunden zustehen und er mich ab dem 17.09.12 unwiderruflich freistellt.
Das wären somit insgesamt 10 Tage. Mein AG hat mir also nur einen Teilanspruch vom Jahresurlaub gewährt, 7 x 2,5 Tage = 17,5, aufgerundet 18 und einen Tag wg Freistellung geschenkt.
Zwischen Ihrer Antwort und der Antwort meines AG gibt es jetzt 12 Tage Differenz. Eine Menge finde ich. Meinen AG habe ich heute schriftlich mit Ihrer Antwort konfrontiert und um eine Stellungnahme gebeten.
Angenommen er besteht auf seine Regelung. Dann bleibt mir nur übrig, meinen berechtigten Rechtsanspruch von 12 weiteren Urlaubstagen einzuklagen, die er mir dann abgelten müsste, wenn er mir meinen Urlaub nicht genehmigt bzw. einer anderen Rechtsauffassung ist, oder ?
Bei 12 Tage x meinen Durchschnittsverdienst kommt eine 4-stellige Bruttosumme heraus, für die sich eine Klage lohnen würde.
Viele Grüße
Dies ist korrekt, es müsste bei Ablehnung der Abgeltungsanspruch eingeklagt werden. Bitte achten Sie für den Fall einer beabsichtigtenn Klage auf evtl. Ausschlussfristen im Arbeisvertrag oder Tarifvertrag.