Sehr geehrter Fragensteller,
aufgrund Ihrer recht dünnen Angaben kann ich Ihnen folgende Anwort geben.
Nach dem Schengener Akommen dürfen Sie in der EU ohne Passkontrolle reisen. Bei einem Vorverfahren, welches auch strafprozessrechtlich als Ermittlungsverfahren bezeichnet wird, kann es durchaus zu einem Haftbefehl kommen, dessen Voraussetzungen in § 112 StPO
, nämlich dann wenn Sie dringend tatverdächtig sind und beispielsweise Fluchtgefahr besteht.
Da Sie hierzu keine Angaben gemacht haben, kann ich leider keine weiteren Ausführungen hierzu machen.
Soweit eine Straftat, die eine Untersuchungshaft nicht rechtfertigt vorliegt, kann man unbedenlich reisen.
Soweit ein Haftbefehl gegen Sie erlassen wurde, kann es bei einer Passkontrolle auch wenn man Sie im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle anhalten sollen, verhaften und zur Unterbringung in die Untersuchunshaft verbringen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen vor dem Hintergrund Ihrer ungenauen Angaben und unter Berücksichtigung des Einsatzes ein wenig weitergeholfen haben zu können.
Mit besten Grüßen
Michael Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt
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