Ausgenutzt
Sehr geehrten RAe,
im Oktober ´05 lernte ich (20) eine junge Dame R. (16) kennen. Ich glaubte, dass sie mich wirklich liebt und fuhr 3 mal zu ihr (Entf. ca. 550 km).
Alles war schön und gut, bis sie sich ab Weihnachten nicht mehr meldete. Ich nahm an, ihre Eltern hätten ihr den Kontakt zu mir verboten. Am 28.12. meldete sie sich bei mir und meinte, dass sie nun doch über Silvester zu mir kommen würde. Dies war geplant und dann wieder abgesagt worden (durch den Vater). Abends stellte sich durch Zufall heraus, dass ihre Eltern hiervon nichts wussten.
Ab da hatten wir keinen Kontakt mehr, bis ich am 5.1. einen Brief vom RA der Eltern per 3.1. bekam. Inzwischen schrieb mir R. am 4.1. per SMS, dass sie dringend mit mir reden müsste, ihr Vater hätte "mist gebaut". Ich meldete mich mittags am 5.1., bevor ich heim kam und meine Post lesen konnte. Sie erläuterte mir, dass ihr Vater beim Anwalt ein Schreiben hat aufsetzen lassen, in dem er mich auffordert, jegliche Kontaktaufnahme zu unterlassen. Dieses Telefonat führten wir "geheim", dennoch entdeckte ihr Vater sie in einer Seitenstraße stehend, entriss ihr das Telefon und sah, dass ich dran war.
Am darauf folgenden Tag reagierte ich auf das Schreiben des RA und entschloss mich entgegen des Verbot bei den Eltern anzrufen. Es stellte sich heraus, dass R. in der ganzen Zeit, in der sie mir SMS schrieb und meinte, sie würde mich lieben, ihren Eltern erzählte, dass ich sie "belästigen" würde und entgegen ihrer ausdrücklichen Bitte mich immer wieder bei ihr melden würde. Dem war ja nicht so. Ich meldete mich nur weil sie die SMS schrieb und meinte, es sei "dringend". Ihre Eltern und ich klärten die Angelegenheit und als ich betonte, dass ich gewisse SMS von ihr gespeichert habe ("ich liebe dich,...") und per Einzelverbindungsnachweis belegen kann, dass ICH mich nicht gemeldet hab begannen Sie mir zu glauben. Am Sonntag telefonierten wir nochmal, hier erfuhr ich, dass R. bereits jemand neues hat.
Alle Anzeichen und gewisse Äußerungen zeigen, dass sie es wohl nur auf "das eine" abgesehen hatte und mich, bzw. meine Gefühle sehr hintergangen hat.
Sie wusste, dass ich aufgrund eines "schlimmeren" Vorkommnisses direkt bevor ich sie kennen lernte, psychisch SEHR angeschlagen war. Dies war ihr bei ihrem "heimtükischen" Spiel vollkommen egal. Inzwischen bin ich (leider) wieder in psychologischer Behandlung, kann nicht mehr schlafen und kaum noch essen.
Nun zu der Frage: Gäbe es eine Möglichkeit sie zu verklagen? Wegen Täuschung? Ausnutzen? Hintergehen?....
Es soll nicht unbedingt wie ein "Rachezug" aussehen, aber ich wäre froh, wenn man hier etwas unternehmen könnte.
Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Hilfe. Bitte seien Sie so nett und antworten NICHT, wennn es keine Möglichkeit gibt. Dankeschön für Ihr Verständnis.
Eingrenzung vom Fragesteller
12. Januar 2006 | 10:30
Ergänzung: Es stellte sich später heraus, dass R. SELBST wollte, dass der RA den Brief verfasst. Es ging NICHT wie von ihr behauptet von den Eltern aus.
Zum RA-Problem selbst:
- 1. Brief vom RA am 3.1., erhalten am 5.1.
- am 4.1. Fax von mir an RA in dem ich ihn in Kenntnis gesetzt habe, dass das Telefonat zwischen R. und mir auf R. ihren Wunsch hin geführt wurde (den RA kannte ich bereits von meinen Besuchen her, er betreute die Fam. schon mal in einem Fall).
- am 5.1. nachdem ich den Brief gelesen habe: schriftliche Antwort
- am 6.1. erneute Aufforderung des RA, jeglichen Kontakt zu unterlassen. (diesen Brief schrieb er OHNE Rücksprache mit den Eltern=Mandanten). Die Sache war ja bereits per Telefonat vom 5.1. (s. Text oben) erledigt - für beide Seiten!
- am 8.1. erläuterte ich per Brief dem RA, dass die Sache erledigt sei.
Seither keine Rückmeldung. Das tut aber denke ich sowieso nichts zur Sache.
Eingrenzung vom Fragesteller
12. Januar 2006 | 10:44
Sehr geehrter Fragesteller,
die von Ihnen ausgesprochene "Bedingung" (Ihre Frage soll nur dann beantwortet werden, wenn man "etwas machen kann") ist meiner Ansicht nach unwirksam, da Sie mit Einstellen der Frage ein "unbedingtes" Angebot auf Abschluss eines Anwaltvertrages unterbreitet haben.
Sie sollten daher die "Bedingung" zurücknehmen, um Missverständnisse zu vermeiden, falls Ihnen doch ein Anwalt antwortet. Denn schließlich verlangen Sie doch auch einen konkreten Rechtsrat!
Mit freundlichen Grüßen
St. Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
Eingrenzung vom Fragesteller
12. Januar 2006 | 11:02
Die o.g. Bedingung möchte ich hiermit gerne hiermit zurück nehmen.