Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
In einem Fall, in dem ein überschüssiger Betrag in der Kasse festgestellt wird, weil zu wenig Wechselgeld herausgegeben wurde, handelt es sich nicht um einen klassischen Fehlbetrag, sondern um einen Überschuss. Da die Kasse von wechselnden Mitarbeitern bedient wird und keine mitarbeitergebundene Zuordnung erfolgt, ist es schwierig, den Überschuss einem bestimmten Mitarbeiter zuzuordnen.
Rechtlich gesehen stellt der Überschuss in der Kasse keinen Schaden dar, sondern eher einen buchhalterischen Fehler, der korrigiert werden muss. Der Überschuss sollte korrekt in den Kassenbüchern vermerkt werden, um die Buchhaltung in Ordnung zu halten. Es ist wichtig, dass der Überschuss nicht einfach als Gewinn verbucht wird, da er aus einem Fehler resultiert und nicht aus einem tatsächlichen Geschäftsvorgang.
Da kein konkreter Mitarbeiter für den Überschuss verantwortlich gemacht werden kann, gibt es auch keine Grundlage für eine Mankohaftung oder eine disziplinarische Maßnahme gegen einen bestimmten Mitarbeiter. Der Arbeitgeber sollte jedoch sicherstellen, dass alle Mitarbeiter ordnungsgemäß im Umgang mit der Kasse geschult sind, um solche Fehler in Zukunft zu minimieren.
Insgesamt sollte der Überschuss als ein buchhalterischer Fehler behandelt werden, der korrigiert werden muss, ohne dass ein bestimmter Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
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