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Aus der Ladenkasse zu wenig herausgegeben, Konsequenzen

| 22. Januar 2025 23:43 |
Preis: 60,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich habe eine Frage zum Umgang mit Mankogeld in einer Bargeldkasse (in einer Gastronomie).

Wenn der Kassierer zu wenig Wechselgeld herausgibt, bleibt ja ein überschüssiger Betrag in der Kasse, der bei der Kassenabrechnung nach Geschäftsschluss auffallen sollte. Die Kasse ist nicht mitarbeitergebunden, d.h. sie wird am Tag von wechselnden Mitarbeitern bedient, ohne dass sich die Mitarbeiter dort explizit an-/abmelden. Daher lässt sich ja der Fehlbetrag weder einem Mitarbeiter noch (selbstverändlich) einem Kunden zuordnen.

Da dies nicht der "klassische" Fall von fehlendem Geld in der Kasse ist, würde ich gerne wissen, wie in einem solchen Fall vorgegangen werden kann. Schließlich kann man ja offensichtlich keinen "Schuldigen" finden und der zusätzliche Geldbetrag ist ja auch kein Schaden.

Vielen Dank im voraus für eine Antwort und mit freundlichen Grüßen

23. Januar 2025 | 00:23

Antwort

von


(1131)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


In einem Fall, in dem ein überschüssiger Betrag in der Kasse festgestellt wird, weil zu wenig Wechselgeld herausgegeben wurde, handelt es sich nicht um einen klassischen Fehlbetrag, sondern um einen Überschuss. Da die Kasse von wechselnden Mitarbeitern bedient wird und keine mitarbeitergebundene Zuordnung erfolgt, ist es schwierig, den Überschuss einem bestimmten Mitarbeiter zuzuordnen.



Rechtlich gesehen stellt der Überschuss in der Kasse keinen Schaden dar, sondern eher einen buchhalterischen Fehler, der korrigiert werden muss. Der Überschuss sollte korrekt in den Kassenbüchern vermerkt werden, um die Buchhaltung in Ordnung zu halten. Es ist wichtig, dass der Überschuss nicht einfach als Gewinn verbucht wird, da er aus einem Fehler resultiert und nicht aus einem tatsächlichen Geschäftsvorgang.



Da kein konkreter Mitarbeiter für den Überschuss verantwortlich gemacht werden kann, gibt es auch keine Grundlage für eine Mankohaftung oder eine disziplinarische Maßnahme gegen einen bestimmten Mitarbeiter. Der Arbeitgeber sollte jedoch sicherstellen, dass alle Mitarbeiter ordnungsgemäß im Umgang mit der Kasse geschult sind, um solche Fehler in Zukunft zu minimieren.



Insgesamt sollte der Überschuss als ein buchhalterischer Fehler behandelt werden, der korrigiert werden muss, ohne dass ein bestimmter Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen wird.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 25. Januar 2025 | 20:22

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