Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Hier liegen in der Tat ZWEI UMZÜGE vor, die steuerrechtlich nicht zusammenzufassen, sondern getrennt zu beurteilen sind, selbst wenn diese an einem Tag stattgefunden haben.
Der hier streitige „große“ Umzug von A nach C ist beruflich bedingt, da nach Ihrer Darstellung zum Zeitpunkt des Umzugs Ihr Arbeitgeber eine Verlegung des Firmensitzes geplant hat und zwar ca. 5 km entfernt von dem jetzigen Wohnort C.
Da der Umzug von A nach C beruflich bedingt war, steht Ihnen auch die Umzugskostenpauschale zu, da mit dem Umzug auch der Lebensmittelpunkt verlegt wurde (FG Köln v. 20.03.2002, 10 K 1483/99
; nachzulesen unter: http://www.fg-koeln.nrw.de/presse/entschei/archiv_02/99k1483.htm).
Hier übersieht das FA, dass die doppelte Haushaltsführung eben nur durch den „kleinen“ Umzug von B nach C beendet worden ist und nicht auch durch den Umzug von A nach C.
Da das FA den Einspruch jedoch bereits abgewiesen hat, können Sie Ihn auch nicht mehr aufrechterhalten.
Ihnen bleibt deshalb nur die Möglichkeit, gegen die ablehnende Einspruchsentscheidung Klage beim Finanzgericht einzureichen. Gerne bin ich Ihnen dabei im Rahmen eines Mandats behilflich.
Die Erfolgsaussichten der Klage werden ganz entscheidend von der Klagebegründung abhängen. Hier müssten Sie im Einzelnen genau darlegen, dass es sich um zwei selbstständig zu beurteilende Umzüge gehandelt hat. Ferner sollten Sie durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers den Nachweis erbringen können, dass der Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Umzugs eine Betriebssitzverlegung nach C geplant hatte.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit besten Grüßen
RA, Dipl.-Fw. Schweizer
E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Schweizer
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