Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach den geschilderten Verhältnissen und dem Punkt, dass Sie die überwiegende Betreuung leisten, stehen die Chancen gut, dass Sie mit dem Kind wegziehen können. Denn der Vater könnte wahrscheinlich aus objektiven Gründen, Arbeit etc., bereits die Betreuung nicht übernehmen, so dass wohl keine Probleme auftreten werden. Denn er kann nicht bestimmen wo Sie sich aufhalten. Sofern er das Kind nicht betreuen kann und es bei Ihnen besser aufgehoben ist, dann können Sie umziehen.
Sofern der Vater nicht einverstanden ist bzw. Problem bereitet müsste dies dann über das Familiengericht geklärt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
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Betriebswirt (HWK)
Antwort
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