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Aufenthaltsbestimmungsrecht zuspruch

29. Januar 2016 12:51 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Fragen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht beit Trennung der Eltern

Sehr geehrte Damen und HDerren,

Ich bin verheiratet, ein gemeinsamer Sohn(bald 3) und ich bin mit dem zweiten im 6 Monat schwanger. Ich bin meinem mann zuliebe vor 2,5 Jahren zu ihm gezogen (120 km Entfernung). Sie Beziehung läuft nicht mehr, er ist 2 mal etwas handgreiflich mir gegenüber geworden und es gibt auch sonst einige sehr heftige Streitereien.( ua habe ich was auf seinem Handy gefunden, dass er mich ubter Drogen setzen wollte und andere Männer an mich ran lassen wollte) Wir sind zur Zeit am bauen. Ich möchte nun wieder zurück in meine Heimat gehen, ich bin hier total unglücklich, finde keine freunde hier und fühle mich total unwohl. Mein Sohn wird weitestgehend von mir betreut, ich bin den ganzen Tag zu Hause. Nun meine Frage. Wie stehen die Chancen, dass ich mit meinem sohn umziehen kann? Er fühlt sich in beiden orten wohl. Ich denke das mit dem ungeborenen wird sowieso kein Thema, da die ganz kleinen sowieso der Mutter zugesprochen werden? Wie muss ich bei der Trennung vorgehen? Würde gerne direkt ausziehen, vorübergehend zu den Eltern, da er total ausrasten wird...

29. Januar 2016 | 14:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach den geschilderten Verhältnissen und dem Punkt, dass Sie die überwiegende Betreuung leisten, stehen die Chancen gut, dass Sie mit dem Kind wegziehen können. Denn der Vater könnte wahrscheinlich aus objektiven Gründen, Arbeit etc., bereits die Betreuung nicht übernehmen, so dass wohl keine Probleme auftreten werden. Denn er kann nicht bestimmen wo Sie sich aufhalten. Sofern er das Kind nicht betreuen kann und es bei Ihnen besser aufgehoben ist, dann können Sie umziehen.

Sofern der Vater nicht einverstanden ist bzw. Problem bereitet müsste dies dann über das Familiengericht geklärt werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.




Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
---------------------------------------
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)





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