Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Aufenthalt nach Heirat geregelt. Und wie kann ich mein Vermögen bringen?

23. Mai 2006 22:56 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Ausländerrecht


Hallo,

mein Mann (Brasilianer) und ich heiraten im März/2006.
Aufenthaltsgenehmigung geregelt und vorhanden.

Er hat seine Ersparnisse noch in Brasilien und will es hier anlegen.

Die Frage ist:
Wie soll er es am besten machen?
Gibt es da steuerliche pflichten, Finanzamt, etc?
Oder kann er es einfach von dort aus hierher überweisen.
Haben so zu sagen "Einwanderer" irgendeine Gesetze für das Vermögen in Deutschland einzuführen?

Vielen Dank vorab.

Sehr geehrter Fragestellerin,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:

Da Sie mir geschrieben haben, dass die Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, gehe ich davon aus, dass Ihr Mann die Vermögenverhältnisse angeben mußte, um seine Existenzsicherung nachzuweisen.

Ein Gesetz über das Einführen von Vermögen in Deutschland in oben genannter Hinsicht ist mir nicht bekannt.

Da Ihr Mann nun eine Aufenthaltserlaubnis hat, ist er auch in Deutschland steuerpflichtig.
Auf Grund dessen empfehle ich Ihnen, bei der Ausländerbehörde anzufragen, ob Ihnen bei dem Transfer geholfen werden kann. Diese haben täglich mit solchen Angelegenheiten zu tun und können Ihnen Tipps geben, wie Sie das am besten bewerkstelligen können.

Es kommt natürlich auch darauf an, ob Ihr Mann finanzielle Unterstützung des Staates bekommt. In diesem Zusammenhang muss er die Höhe seines Vermögens offenlegen, auch die Ersparnisse.

Des Weiteren empfehle ich Ihnen, bei der Bank, bei der Sie das Konto eröffnen wollen, nachzufragen, wie die beste Vorgehensweise für eine Überweisung aus dem Ausland ist.

Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung gebeen konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die der Bearbeiterin nicht bekannt sind, eine Änderung der Beurteilung möglich ist.

Leider kann ich Ihnen keine nähere Auskunft geben, da Ihre Frage nur zu einem sehr geringen Teil juristischer Natur ist.

Ich wünsche Ihrem Mann und Ihnen alles Gute für Ihre gemeinsame Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Gerlach
Rechtsanwältin

FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER