Sehr geehrter Fragestellerin,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Da Sie mir geschrieben haben, dass die Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, gehe ich davon aus, dass Ihr Mann die Vermögenverhältnisse angeben mußte, um seine Existenzsicherung nachzuweisen.
Ein Gesetz über das Einführen von Vermögen in Deutschland in oben genannter Hinsicht ist mir nicht bekannt.
Da Ihr Mann nun eine Aufenthaltserlaubnis hat, ist er auch in Deutschland steuerpflichtig.
Auf Grund dessen empfehle ich Ihnen, bei der Ausländerbehörde anzufragen, ob Ihnen bei dem Transfer geholfen werden kann. Diese haben täglich mit solchen Angelegenheiten zu tun und können Ihnen Tipps geben, wie Sie das am besten bewerkstelligen können.
Es kommt natürlich auch darauf an, ob Ihr Mann finanzielle Unterstützung des Staates bekommt. In diesem Zusammenhang muss er die Höhe seines Vermögens offenlegen, auch die Ersparnisse.
Des Weiteren empfehle ich Ihnen, bei der Bank, bei der Sie das Konto eröffnen wollen, nachzufragen, wie die beste Vorgehensweise für eine Überweisung aus dem Ausland ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung gebeen konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die der Bearbeiterin nicht bekannt sind, eine Änderung der Beurteilung möglich ist.
Leider kann ich Ihnen keine nähere Auskunft geben, da Ihre Frage nur zu einem sehr geringen Teil juristischer Natur ist.
Ich wünsche Ihrem Mann und Ihnen alles Gute für Ihre gemeinsame Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
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