Der Au Pair Vertrag wurde von der Gastfamilie gekündigt und es wurde die Zahlung des Deutschlandtickets für den letzten Monat verneint, da der Sprachkurs kostenlos und in Fußreichweite ist.
Im Au pair Vertrag (der Bundesagentur für Arbeit, stand 10/2023) steht:
"Die Arbeitsstunden des Au-pairs werden so geregelt, dass es seine Sprachkenntnisse durch Teilnahme an Kursen vervollständigen und seine Allgemeinbildung durch Teilnahme an Veranstaltungen und Ausflügen verbessern kann. Der Gastgeber unterstützt das Au-pair mit zusätzlich 70 Euro monatlich zur Teilnahme an Deutschsprachkursen sowie den erforderlichen Fahrtkosten zum nächstgelegenen und für das Au-pair geeigneten Deutschsprachkurs."
die 70.- € fallen nur an, wenn tatsächlich ein entsprechender Kurs besucht wird. Daher sind sie davon abhängig.
Fahrkosten sind zusätzlich zu den 70.- € zu erstatten.