Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Arbeitszeiten nach Wiedereinstieg nach Elternzeit

25. Juli 2010 23:57 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,

meine Elternzeit endet im November diesen Jahres. Jetzt hatte ich ein Gespräch mit meinem Chef, der von mir verlangt in Vollzeit von 12 bis 21 Uhr zu arbeiten, kann er das von mir verlangen, obwohl mein Kind nur von 8 bis 17 Uhr im Kindergarten betreut ist und mein Mann Schicht arbeitet?
Ich habe vor der Elternzeit im Wochenwechsel Vollzeit von 9 bis 18 Uhr und von 11 bis 20 Uhr gearbeitet(Spedition)
Vielen Dank im voraus

26. Juli 2010 | 00:06

Antwort

von


(2487)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Guten Abend,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeiten ändert, handelt er grundsätzlich im Rahmen des ihm zustehenden Direktionsrechtes, verankert in § 106 GewO :

"Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. ... Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen."

Um Ihre Frage abschliessend beantworten zu können, muss man den Arbeitsvertrag kennen, ferner Informationen dazu haben, ob seine Entscheidung betriebsbedingt notwendig ist, oder ob eine Arbeitszeit wie vor der Elternschaft, noch möglich wäre.

Ist die Anordnung nach Ihrem Arbeitsvertrag grundsätzlich zulässig und betriebsbedingt notwendig, ist sie für Sie verbindlich.


Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

(2487)

Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Baurecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER