Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Arbeitszeit ist regelmäßig die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit. Die Pausen werden nicht mitgerechnet. Keine Arbeitszeit ist z. B. die Zeit, die der Arbeitnehmer benötigt, um von seiner Wohnung zum Arbeitsplatz zu gelangen.
Im Grundsatz gilt zunächst:
Wann die tägliche Arbeitszeit beginnen und wann sie enden soll, kann der Arbeitgeber bestimmen.
Danach ist also die Fahrzeit vom Firmensitz/von der Betriebsstätte zur Baustelle in jedem Fall zu vergütende Arbeitszeit, nicht jedoch von der Wohnung zum Firmensitz.
Abweichungen (davon, dass normalerweise die Fahrten keine Arbeitszeit sind) vom Arbeitszeitgesetz sind möglich durch Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie arbeitsvertragliche Regelungen.
Weitere Ausnahmen stellen außerdem jene Berufszweige dar, in denen die Fahrzeit zur Arbeitszeit gehört.
Fahrten vom Firmensitz zum Kunden können im Einzelfall Arbeitszeit sein.
Befördert der außerhalb des Betriebes eingesetzte Monteur auf Wunsch des Arbeitgebers das eingesetzte Montagefahrzeug jeweils vor Arbeitsbeginn vom Betrieb zur Einsatzstelle und nach Arbeitsende zum Betriebssitz zurück, so handelt es sich bei dieser Fahrtätigkeit um vergütungspflichtige Arbeitszeit.
Das gilt jedenfalls nach dem LAG Hamm: Urteil vom 12.02.2009 - 8 Sa 1576/08
.
Ich würde mich darauf gefasst machen, dass Ihre Arbeitnehmer möglicherweise dagegen vorgehen.
Es wäre natürlich zunächst Sache der Arbeitnehmer, dieses konkret zu beanspruchen.
Sicherheitshalber sollten Sie aber vorsorgen.
Lassen Sie sich weiter anwaltlich beraten und eine vertragliche Regelung abzufassen - Ihre jetzige erscheint mir vor dem obigem Hintergrund auf den ersten Blick als rechtlich fragwürdig und angreifbar, soweit der Arbeitnehmer abends nicht zu seinem Wohnort direkt zurückfährt. Jedenfalls Letzteres könnte man - je nach Möglichkeit - derart ändern, damit eine Vergütungspflicht für den Rückweg (Fahrt Baustelle direkt zum Wohnort) entfällt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 22.07.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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