Sehr geehrte Damen und Herren, ich brauche bitte Beratung zu folgendem Fall:
ab Sept.14 war ich für 3Monate als Praktikant eingestellt
im Anschluss ab Dez. habe ich für ein Jahr einen befristeten Vertrag erhalten, darin vermerkt diese Klausel: das Angestelltenverhältnis kann beiderseits unter Berücksichtigung einer 4wöchigen Kündigungsfrist zum 15. oder zum Ende eines Monats gekündigt werden.
Dieser Vertrag wurde 2Mal mündlich verlängert, nun hat mir der AG ohne Grund mit 3monatiger Frist gekündigt. (Kleinunternehmer, wenig Angestellte, aber hoher Umsatz)
Besteht noch die Möglichkeit einer Eigenkündigung mit 4wöchiger Frist, bzw. einem Monat? Hat der AG rechtens gehandelt?
Danke sehr für Ihre Hilfestellung!
Beste Grüße!
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Frist
der Arbeitgeber hat eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats einzuhalten. Diese Frist hat er verlängert, was er machen kann - das Verhalten des Arbeitgebers ist daher rechtens.
Sie als Arbeitnehmerin können das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen - dieses Recht besteht auch trotz der schon ausgesprochenen Arbeitgeberkündigung.