Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
1. Leider ist das Verhalten nicht strafbar, da nach § 201 StGB
nur das Aufnehmen oder Abhören des nichtöffentlichen Wortes strafbar ist. Es ist nicht strafbar den Inhalt von Gesprächen weiter zu geben.
Desweiteren ist ein Strafantrag notwendig, der nur binnen drei Monaten ab der Tat gestellt werden kann. Diese Frist dürfte abgelaufen sein.
Ihre Kollegin hätte sogar vor Gericht als Zeugin aussagen können, ohne sich strafbar zu machen.
2. Um diese Frage zu klären, müsste man den Sachverhalt vollständig kennen. Es gilt im Arbeitsverhältnis aber § 105 SGB VII
. Arbeitnehmer haften untereinander nur für Vorsatz. Dieser muss sich auf die Handlung und den Eintritt des Schadens beziehen. Spätestens hier würde es sehr schwierig werden, weil man diesen Vorsatz kaum wird nachweisen können. Man muss auch bedenken, dass Ihre Chancen mit der Kündigungsschutzklage Erfolg zu haben, nicht schlecht gewesen wären. Den gesamten Verlauf der Dinge konnte Ihre Kollegin kaum vorhersehen.
Nicht ganz auszuschließen wäre ein Schmerzensgeldanspruch wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Aber auch hier gibt es Zweifel.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte