Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Da Sie offenbar gemeinsam den Leasingvertrag unterzeichnet haben, haften Sie als Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB
für die Bezahlung der Leasingraten – der Leasinggeber kann auch von Ihnen die Zahlung verlangen. Allerdings ist Ihre ehemalige Lebensgefährtin nach § 426 BGB
zum hälftigen Ausgleich verpflichtet. Wenn sie nun Ihnen gegenüber behauptet, wegen Arbeitslosigkeit nicht zur Zahlung fähig zu sein, kann dies einen Betrug zu Ihrem Nachteil darstellen, sofern sie die Mittel doch hätte.
Eine Aufklärung dieses Sachverhalts kann im Wege einer Aufforderung zur schriftlichen Auskunft und bei Weigerung ggf. über eine Auskunftsklage erfolgen. Nach einer Strafanzeige könnte die Staatsanwaltschaft z.B. die Konten einsehen und so feststellen, ob Geld zur Bedienung der Leasingraten vorhanden ist und ein Arbeitgeber ihr Lohn überweist. Ein „Arbeitsnachweis“ kann ansonsten von keiner Behörde angefordert werden.
Zudem sollte der Verbleib des PKW geklärt werden. Da nur Sie die Raten bezahlen, sollten Sie Fahrzeugpapiere und Schlüssel heraus verlangen (eine Unterschlagung liegt hier bisher nicht vor, da der Leasingvertrag sie zum Besitz dieser Gegenstände berechtigt).
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Antwort
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Meine ehemalige Lebenspartnerin ging davon aus, dass sie nach einem Jahr das Fahrzeug wieder problemlos abgeben kann. Zudem will bzw. braucht sie es nicht mehr. Angeblich bekommt sie von ihrem neuen Freund ein kleineres oder gar günstigeres Fahrzeug geschenkt.
Das Problem ist, dass ich das Auto übernehme und den Vertrag umschreiben lasse - unter der Voraussetzung, dass ihre Großeltern einen Geldbetrag von mir nicht zurückfordern, den ich damals von ihnen für die Rückzahlung eines Darlehens bei einem Kreditinstitut bekommen habe. Dieses Darlehen entstand durch den Umzug mit meiner damaligen Lebenspartnerin in eine gemeinsame Wohnung und den Kauf verschiedener Möbel und sonstiger Utensilien.
Zudem ist das Fahrzeug beschädigt was voraussetzt, dass dieser Schaden durch meine ehemalige Lebenspartnerin erst behoben wird, bevor ich das Auto übernehme und den Vertrag umschreiben lasse. Dieser Schaden wurde durch ihren neuen Lebenspartner verursacht.
All das aber auch aus dem Grund, weil sie behauptet, arbeitslos zu sein und ich dann ja sowieso zahlen müsste. Wenn sich nach Vertragsumschreibeung und Fahrzeugübernahme herausstellen sollte, dass sie doch Arbeit hat bzw. hatte, würde ich versuchen wollen, mich zu wehren, sofern es nicht zu spät dafür ist.
Sehr geehrter Ratsuchender,
Arbeitslosigkeit bedeutet nicht automatisch gleich Zahlungsunfähigkeit. Sie sollten darauf achten, alles schriftlich zu dokumentieren und die Bedingungen der Vertragsübernahme von Ihrer ehemaligen Lebensgefährtin unterzeichnen zu lassen. Ihr Fall ist sehr komplex und daher für eine abschließende Beurteilung im Rahmen dieser Plattform nicht geeignet. Ich rate Ihnen, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der weiteren Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt