Ist es möglich, einen Englischen Arbeitsvertrag zu behalten, aber in Deutschland ansässig zu sein?
Ich lebe in England, verlege aber dieses Jahr meinen Hauptwohnsitz nach Deutschland um. Ich behalte einen Wohnsitz auch in England (Eigentumswohnung), werde dort aber nur gelegentlich fuer meetings sein (voraussichtlich 2-12 Wochen im Jahr). Der rest meiner Arbeit ist im Home Office. Meine Tätigkeit fuer meinen Arbeitgeber ist nicht ortsgebunden und bleibt nach dem Umzug gleich. Ich habe keinen Kontakt mit Kunden in Deutschland, sondern arbeite im Home Office als data scientist.
Der Arbeitgeber ist US/UK und möchte keine Mitarbeiter in Deutschland anstellen, um aufwand/ deutsches Arbeitsrecht / deutsche Betriebsstädte zu vermeiden.
Ich wuerde gerne wissen ob es
a) möglich ist, weiterhin in England steuerpflichtig zu bleiben aber in Deutschland zu leben, mit Zweitwohnsitz in England (eventuell mit x Tagen pro Jahr in England) oder
b) in Deutschland steuerpflichtig zu werden, aber meinen englischen Arbeitsvertrag zu behalten ohne das mein Arbeitgeber eine Betriebsstätte in Deutschland eröffnen muss.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
A.)
Ja, das ist zwar grundsätzlich möglich. Wenn Sie allerdings hauptsächlich in Deutschland leben und dort arbeiten, ist das Einkommen Deutschland zu zu rechnen dort auch zu versteuern.
In England sollten Sie auf jeden Fall mehr als 183 Tage im Jahr leben.
B.)
Den englischen Arbeitsvertrag können Sie auf jeden Fall behalten.
Allerdings droht hier, insbesondere wenn sie eine feste Arbeitsstätte in Deutschland einrichten, hier eine steuerliche Zuordnung als Betriebsstätte für Ihre britischen Arbeitgeber.
Vermeiden können Sie das insbesondere dahingehen, wenn Ihre Arbeitsergebnisse nicht in Deutschland verwertet werden, also nicht deutsche Kunden betreut werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller18. April 2022 | 16:38
Vielen Dank!
Zu A) in England gibt es eine Regel zu ~1 Monat im jahr Aufenthalt mit job in England, sodass ich denke ich bei 31 Tagen im Jahr Arbeiten in England noch dort steuerpflichtig seien könnte:
- NOT tax resident if: you work abroad full-time (averaging at least 35 hours a week) and spent fewer than 91 days in the UK, of which no more than 30 were spent working
- Tax resident if above does not apply and: you worked full-time in the UK for any period of 365 days and at least one of these days fell into the specific tax year
Die Rückfrage hierzu: Würde Deutschland es akzeptieren solange England mich als steuerpflichtig einstuft?
B) zur Variante B Steuerpflicht in Deutschland meine Rückfrage: kann man das 'nichtenstehen' einer Betriebs Stätte im voraus bestätigen lassen (Anwalt, Finanzamt?). Ich vermute das mein Arbeitgeber hier gerne eine möglichst offizielle Garantie hätte.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt19. April 2022 | 07:35
Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.
A.
Deutschland würde Ihre Besteuerung unabhängig von einer Besteuerung in GB betrachten. Mit dem Hauptwohnsitz in Deutschland sind Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Die Zuordnung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach GB und damit keiner Besteuerung dergleichen in Deutschland, ist wegen der Ausübung der Arbeit in Deutschland kaum vorstellbar.
B.
Das können Sie bzw. der Arbeitgeber mit dem Finanzamt besprechen und sich vorab eine verbindliche Aussage geben lassen. Das geht auf jeden Fall.