Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
So wie ich Sie verstehe, haben Sie Ware bestellt und diese nicht bezahlt, weil es eine Falschlieferung war. Daraufhin hat die Verkäuferin Sie wegen Betruges angezeigt.
Wenn Sie den Geldbetrag jetzt bezahlen, hat das mit dem Verlauf des Verfahrens nichts zu tun. Es handelt sich hierbei nämlich um ein Delikt, welches von der Staatsanwaltschaft auch nach Anzeigenrücknahme verfolgt wird.
Jedoch kann ich Sie beruhigen. Wenn sich der Sachverhalt so abgespielt hat, müssen Sie diesen einfach bei der Hauptverhandlung wiedergeben. Ihr Verteidiger wird sicherlich den Brief, den Sie der Verkäuferin geschrieben haben, vorlegen.
Dann wird deutlich werden, dass Sie nur von Ihrem Zurückbehaltngsrecht Gebrauch gemacht haben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Aber bitte bedenken Sie, dass in diesem Forum nur oberflächliche Beurteilungen vorgenommen werden können, da die Gesamtheit des Sachverhaltes nicht zur Verfügung steht.
Suchen Sie ansonsten einen Rechtsanwalt für Strafrecht auf, der dann durch die Kenntnis des gesamten Sachverhaltes Ihnen eine definitive Aussage machen kann.
Falls Sie noch Fragen haben sollten oder eine Mandatierung in Beracht ziehen, steht unsere Kanzlei Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Für Ihre Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
gerlach@internetkanzlei.de
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