Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich ist in beiden Fällen die Strafaussetzung zur Bewährung denkbar. Anhaltspunkte für eine günstige Sozialprognose haben Sie ja bereits aufgezählt.
Das bisher ausgeurteile Strafmaß ist auch bewährungsfähig. Fraglich ist, inwieweit die weiteren 8 Betrugsfälle in Relation zu den anderen beiden ins Gewicht fallen. Es wird eine Gesamtstrafenbildung anstehen.
Die positiven Veränderungen seit dem erstinstanzlichen Urteil wirken sich - zumindest Ihrer Schilderung nach - günstig auf die soziale Prognose aus. Gegebenenfalls sollten Sie dem Gericht auch nachweisen, dass die frühreren Betrugsschäden tatsächlich ausgeglichen wurden und dass dies auch für die jetzigen Fälle zumindest auf den Weg gebracht wird, wenn das auch mit ALG-II schwer sein wird. Eine Schadenswiedergutmachung würde sich grundsätzlich positiv auswirken.
Die einschlägige Vorverurteilung macht es allerdings entsprechend schwer.
Bitte beachten Sie, dass ohne nähere Kenntnis des Falles und insbesondere ohne Akteneinsicht nur eine erste - grobe - Einschätzung Ihres Falles aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung erfolgen kann.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Sauer
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Erst einmal Danke für ihre Antwort .
Nun eine Frage hätte ich da noch :
Wie würde es sich denn auswirken , wenn Freundin X sich mit allen Geschädigten in Verbindung setzt ( schriftlich ) und ihnen Ratenzahlung ( von Hartz4 ) anbietet ?
Zeigt das nicht auch dem Gericht , dass sie bereit dazu ist, die Leute wieder zu entschädigen bzw. ihnen ihr Geld zurück zuzahlen ?
Weil sie möchte nicht in die JVA und tut wirklich alles dafür. Wie gesagt morgen hat sie einen Termin beim JA wegen einer Familienhilfe. Psychologischer Termin ist auch schon ausgemacht worden . Weil beide Kinder haben ADHS und somit in ihrer Entwicklung nicht ganz auf den Aktuellen Stand des entsprechenden Alters und eine Trennung ist unmöglich von der Mutter.
Wäre es vlt. auch gut wenn die RÄ schärfere Auflagen zur Bewährung stellt ? Wie z.b. Bewährunsghelfer, Sozialstunden, Besuch bei der Psychologin weiter verfolgen und und und ????
Danke für ihre Antwort nochmal !
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Überlegungen gehen in die richtige Richtung.
Natürlich ist es fraglich inwieweit im Rahmen von ALG-II ernsthafte Ratenzahlungen ausgehandelt werden könnnen. Aussichtsreiche ernsthafte Bemühungen um Arbeit wären weiterführend. Der Wille allein ist oft nicht ausreichend.
Auch die Auflagen die Sie angesprochen haben würden Sinn machen.
Mit freundlichem Gruß