Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Bei der Scheidung Ihrer Eltern hätte Ihr Name nach den familienrechtlichen Regelungen nicht geändert werden können. Zwar stand es Ihrer Mutter frei, nach der Scheidung den gemeinsamen Familiennamen abzulegen und ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen. Das Kind behält jedoch bei der Scheidung den Familiennamen.
Auch heute sieht das Familienrecht keine Änderungsmöglichkeit für Ihren Namen wie von Ihnen gewünscht vor. Allenfalls über das Namenänderungsgesetz wäre eine Änderung möglich. Die Hürden hier sind allerdings extrem hoch, weil das Gesetz der Namenskontinuität den Vorrang vor dem Änderungswunsch des Einzelnen einräumt.
Die von Ihnen geschilderten Umstände werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen, um eine Namensänderung herbeizuführen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrcht-
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