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Anrechnung der Hälfte des deutschen Kindergeldes bei Unterhaltszahlung im EU-Ausland

29. Juni 2022 19:54 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine beiden Kinder (heute 16 und 14) leben in Frankreich bei ihrer Mutter. Sie bekommt seit der Trennung von mir Unterhalt, außerdem französisches und deutsches Kindergeld. Die Scheidung unterliegt französischem Recht, das Urteil wurde in Frankreich gesprochen. Meine Frage: kann ich das Deutsche Kindergeld, das aufgrund meiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Deutschland an die Mutter ausgezahlt wird, hälftig auf meine Unterhaltszahlungen anrechnen, wie es in Deutschland der Fall wäre?

Hinzu kommt, dass meine Ex-Frau das deutsche Kindergeld bei der Ermittlung der jeweiligen Einkünfte meinen Einkünften zugerechnet hat...

Vielen Dank und Grüße

Jan Creutz

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das Kindergeld erhalten Sie ja gar nicht, sodass es auch nicht Ihren Einkünften hinzuzurechnen ist. Da Ihre Frau in Frankreich lebt, gilt auch nicht die Düsseldorfer Tabelle und somit nicht die Grundsätze bezüglich der hälftigem Abrechnung des Kindergeldes. Es ist alleine französisches Unterhaltsrecht anzuwenden.

Es gibt aber in Frankreich weder den Mindestunterhalt noch Unterhaltstabellen wie in Deutschland oder starre Regelungen wie bei uns die unterhaltsrechtlichen Leitlinien - daher gibt es auch nicht den starren Abzug des 1/2 Kindergeldes - hier wäre es ja Betrag minus 1/2 Kindergeld = Zahlbetrag.

In Frankreich müssen sich die Parteien auf Summe x einigen, dabei spielt die Leistungsfähigkeit eine Rolle. Mangels Einigung wird es sonst vom Gericht festgesetzt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
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