Sehr geehrter Fragender,
wir haben bereits eine Vielzahl derartiger Fälle - auch von obiger Firma - vertreten.
Als Verbraucher hat man zumeist überhaupt keine Chance, dagegen vorzugehen, da die Rechnungen immer höher werden und ggf. die Firma auch Mahnbescheide erlässt.
Wir haben jedoch bislang erfolgreich unsere Mandanten vor der Durchsetzung von Forderungen bewahren können.
Zu dem Ausschluss des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen z.B. bei
Maßanfertigungen, Eintrittskarten zu Konzerten, Versiegelte CDs, deren Siegel beschädigt wurde, verderbliche Waren, Online-Diensten, wenn der Kunde ausdrücklich der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zugestimmt hat, Datenbankabrufe oder Softwaredownloads, die der Kunde sofort ausführt.
Allerdings ist entscheidend, inwieweit Sie überhaupt Kenntnis davon hatten, dass Kosten auf Sie zukommen. Dies muss im Einzelfall überprüft werden.
Ich habe Ihnen eine Mail geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
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