Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wenn die E-Mail Adressen unrechtmäßig verarbeitet worden sind, stehen Ihnen neben der Unterlassung grundsätzlich auch Schadensersatzansprüche zu. Der Schadensersatz bewegt sich in solchen Fällen zum Teil im Bereich zwischen 1.000 und 2.500 EUR.
Interessant wäre in diesem Zusammenhang gewesen, woher die Unternehmen die Daten bezogen haben. Darüber ist gemäß Art. 15 DSGVO
auch Auskunft zu erteilen. Allerdings kommt es darauf an, wie Ihr Auskunftsersuchen formuliert war. Da nun die Daten augenscheinlich gelöscht worden sind, wird man dies wohl nicht mehr explizit feststellen können, woher die Daten stammten.
Ich erwähne dies deshalb, denn ggf. haben Sie gegenüber einem anderen Unternehmen zugestimmt, dass Sie die Newsletter von den anderen Firmen erhalten dürfen. Dies wäre rechtlich zulässig, wenn die Einwilligung wirksam erfolgt ist (auch per Double Opt-In und genaue Aufklärung an wen die Daten gehen). Dies steht aber oft im Kleingedruckten, sodass man es schnell überlesen kann.
Bevor die Frage nicht geklärt ist, woher die Daten stammen, wäre ein gerichtliches Verfahren wegen dem Kostenrisiko riskant. Zu empfehlen wäre es die Firmen trotzdem nochmal anzuschreiben und aufzufordern, den Ursprung der Daten darzulegen. Auch wenn die Daten tatsächlich gelöscht worden sind, können die Firmen dies ggf. noch allgemein beantworten, zumindest wenn sie die Adressen immer aus denselben Quellen beziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
18.09.2020
|
10:18
Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Dietrich
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Rückfrage vom Fragesteller
18.09.2020 | 12:41
Hallo Herr Dietrich,
ie Herkunft der Daten wurde mir in der Auskunft mitgeteilt, ebenso das Double-OptIn und ich kann sicher behaupten, dass ich erstens die Webseite von der die Daten komme nicht kenne und zweitens mich nicht an diesem Tag zu dieser Zeit dort angemeldet habe.
Die Betreiber der Eintragungswebseite sitzt in Spanien, der Newsletterdienst in Deutschland.
Kann man hier rechtlich etwas durchsetzen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
18.09.2020 | 12:47
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ja dann ist es eine eindeutige Datenschutzverletzung. Sie könnten gegen beide Firmen vorgehen, wobei es sich empfiehlt nur die deutsche Firmen in Anspruch zu nehmen, weil die Klage- und Vollstreckungsmaßnahmen hierbei viel einfacher sind.
Viele Grüße
Alexander Dietrich