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Angebot per E-Mail ohne Unterschrift rechtsverbindlich

22. November 2019 14:05 |
Preis: 25,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bin Seminaranbieter und schicke Kunden und Interessenten meine Seminarangebote meistens per Mail im Anhang. Diese enthält einen Seminarflyer und eine Seminaranmeldung.

Welche Arten der Anmeldung sind rechtsverbindlich?

1. Der Kunde/Interessent druckt das Anmeldeformular aus, unterschreibt es, scannt es ein und mailt es mir wieder zurück.

2. Er füllt das Anmeldeformular nicht aus, schreibt mir aber eine Email zurück mit der Formulierung. 'Ich nehme das Seminarangebot an/ Hiermit melde ich mich zum Seminar an'. Eine elektronische Unterschrift / Signatur enthält diese nicht. Hat er das Angebot dennoch angenommen und sich damit rechtsverbindlich (ohne Unterschrift) zum Seminar angemeldet.

3. Meine Kunden sind vorwiegend Geschäftskunden. Gibt es hier Besonderheiten "Geschäftskunde/Privatkunde"?

22. November 2019 | 14:33

Antwort

von


(2487)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Sofern der abzuschließende Vertrag nicht formbedürftig ist, wovon hier auszugehen ist, kommt er zur Angebot und Annahme zustande, wobei unerheblich ist, auf welchem Wege diese Willenserklärungen übermittelt werden. Von daher können beide Fälle 1 und 2 zu gleichen Ergebnis führen.

Bei Privatkunden ist über das Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu belehren.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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