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Anfrage zum Strafrecht und Prozess

21. Oktober 2016 16:33 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Folgender Fall:

Person A hat Person B wegen Betrug angezeigt, aufgrund einer offenen Rechnung von 370€..

Die Staatsanwaltschaft hat am Amtsgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beziehungsweise den Termin zu Hauptverhandlung beantragt.

Die Rechnung wurde zwischenzeitlich beglichen vollständig inklusive Anwaltskosten nun hat der Anwalt des Geschädigten dem beschuldigten einen Brief per Post gesendet indem steht das seitens seiner Mandantschaft kein Interesse mehr an Strafverfolgung besteht. Dieser Brief ging auch in die Staatsanwaltschaft.

Im Amtsgericht besteht aber bereits einen Gerichtstermin nun meine Frage wird dieser dann nun abgesagt oder wird das Verfahren während des Termins eingestellt?

Wie sind die Aussichten? Kann man hier etwas aus der Erfahrung sagen?

21. Oktober 2016 | 17:14

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Erfahrungsgemäß bleiben die Termine bestehen, wenn erst einmal das Hauptverfahren eröffnet ist, da es dann nicht mehr im Ermessen des Geschädigten liegt.
Allerdings stehen die Chancen dann im Termin gut, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn Sie nicht vorbestraft sind und Reue zeigen.

Eine Einstellung kann grundsätzlich auch vorab noch beantragt werden, ist wie gesagt aber relativ selten, was einem von einem Versuch aber nicht abhalten sollte.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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30449 Hannover
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