Sehr geehrter Fragesteller,
Erfahrungsgemäß bleiben die Termine bestehen, wenn erst einmal das Hauptverfahren eröffnet ist, da es dann nicht mehr im Ermessen des Geschädigten liegt.
Allerdings stehen die Chancen dann im Termin gut, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn Sie nicht vorbestraft sind und Reue zeigen.
Eine Einstellung kann grundsätzlich auch vorab noch beantragt werden, ist wie gesagt aber relativ selten, was einem von einem Versuch aber nicht abhalten sollte.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt