Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben unter Berücksichtigung des Einsatzes wie folgt beantworten:
1. errichten Sie die Urkunde nicht, können Sie zur Erlangung des Titel verklagt werde, was weitere Kosten verursacht.
2. diese wirkt als Titel (wie ein Urteil), so dass bei nichteinhalten der Zahlungen gegen Sie vollstreckt werden kann
3. in diesem Fall muss es zu einer Abänderung der Urkunde auf Grundlage der neuen Einkommensverhältnisse kommen (notfalls im Wege der Anfechtngsklage)
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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