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An roter Ampel ohne Fahrerlaubnis geblitzt

5. September 2005 02:03 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

hallo

meine probleme ist ich hab jetzt führerschein seit 14.06.2005 aber ich war am 06.03.2005 autogefahren rote ampel gefahren und radar stand mitte .ich hab jetzt führerschein meine frage ist meine führerschein ist weg wenn ja
wie lange
was sollich jetzt machen

5. September 2005 | 09:40

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Bei fahrlässiger Begehung beträgt die Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und die Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Tagessätze entspricht 1/30 des Monatsgehalts.

Dabei ist unerheblich, ob Sie den Führersschein später erworben haben oder nicht.

Ob Sie nun eine Sperre zu befürchten haben, hängt von den Einzelumständen und der jeweiligen Behörde ab. Außerdem muß geklärt werden, was für eine Fahrt es gewesen ist, ob Sie geständig sind, etc.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
www.anwalt-wille.de







Rechtsanwalt Klaus Wille

ANTWORT VON

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