Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können die Unterlagen für Ihren Vater anfordern.
Erforderlich ist jedoch eine aussagekräftige Vollmacht, von Ihrem Vater unterzeichnet. Kombiniert werden sollte diese mit einer Entbindung von der Schweigepflicht des Anwalts Ihnen gegenüber. Außerdem würde ich eine Ablichtung des jeweiligen Personalausweises hinzufügen.
Ich kann nicht einschätzen, wieviel Dokumente sich beim Anwalt befinden. Es ist zumeist üblich, dass sowohl eine Papierakte, als auch eine elektronische Akte geführt wird. Unter Hinweis auf die Übernahme der Versandkosten würde ich mein Einverständnis hinsichtlich der Übersendung auf einem entsprechenden Datenträger erklären. Das dürfte die Versandkosten gering halten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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