Sehr geehrte Fragestellerin,
ich möchte Ihre Frage wie folgt beantworten:
Ein Bewährungswiderruf findet nur dann statt, wenn Sie erneut straffällig geworden sind.
Ob eine Straftat bei Ihnen vorliegt, ist jedoch zweifelhaft, da Sie keinen Vorsatz hatten, nicht zu bezahlen und auch Ihrer Zahlpflicht nachgekommen sind. Die Problematik liegt aber natürlich in der Beweisbarkeit.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen bekommen sollten, empfehle ich Ihnen, einen Anwalt einzuschalten, der Akteneinsicht nehmen kann und die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft für Sie führt, um einen Widerruf zu vermeiden.
Wenn Sie dafür Hilfe brauchen sollten, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Hilfe bereit.