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Ärger am Arbeitsplatz

27. Januar 2018 21:52 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

A ist der Arbeitgeber des B.

B macht mal wieder einen Fehler.

Als A dies mitbekommt, hält A dem B vor, wie schlecht bereits die anderen Mitarbeiter über B denken und er (A) selbst denkt, dass B in der Vergangenheit bewiesen hat, dass er total unfähig ist.

Weiteres sagt A nicht.

Daraufhin lässt A den B stehen.

B fühlt sich bedroht und genoetigt den Job zu kündigen .

Hat B Recht ?


Eingrenzung vom Fragesteller
27. Januar 2018 | 21:54
27. Januar 2018 | 22:26

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Wie sich B fühlt ist für die rechtliche Würdigung des Falls ohne Bedeutung. Allerdings gehe ich davon aus, dass die Frage darauf abzielt, ob sich A strafbar gemacht hat.

Eine Strafbarkeit des A ist nicht zu erkennen. Zwar mag die Äusserung des A für B als Arbeitnehmer unangenehm sein und sich vielleicht für B als empfindliches Übel herausstellen, jedoch würde eine Strafbarkeit des A an der Rechtswidrigkeit seines Handelns scheitern. A darf Kritik an B üben, wobei die Form der Kritik auch davon abhängt, um welches Arbeitsverhältnis es sich handelt, d. h. wie der "Ton" am Arbeitsplatz üblicherweise ist. Diese Frage ist aber hier nicht zu klären, da es nicht um den Tatbestand der Beleidigung geht.


2.

Fazit: A hat sich nicht strafbar gemacht, vielmehr ist sein Verhalten durch Wahrnehmung berechtigter Interessen bzw. die Meinungsfreiheit gedeckt.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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