Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
In Ihrem Fall wird das Weihnachtsgeld ausdrücklich für die Betriebstreue gezahlt.
Die Rechtsprechung des BAG geht davon aus, dass eine Krankheit im laufenden Jahr keinen Grund für eine Kürzung des Weihnachtsgeldes darstellt. Es kommt wegen der Belohnung der Betriebstreue nur darauf an, ob zum Stichtag das Arbeitsverhältnis besteht. Nur wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich eine Kürzung vorgesehen ist, kann diese zulässig sein. Es kommt also in Ihrem Fall nicht darauf an, wie lange Sie krank waren, weil auch bei längerer Krankheit eine Kürzung nicht zulässig ist (vgl. BAG vom 16.3.94 - 10 AZR 669/92
).
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