Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nun zu Ihren Fragen im Einzelnene:
1)
Für die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern legt das Nachbarrecht Sachsen-Anhalt folgende Grenzabstände im Zusammenhang mit der Höhe der Anpflanzung fest:
Bei einer Höhe bis zu:
1,5 m Abstand 0,5 m
3 m Abstand 1 m
5 m Abstand 1,25 m
15 m Abstand 3 m
>15 m Abstand 6 m
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
-Rechtsanwalt-
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