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Abstände zur Grundstücksgrenze

30. April 2006 11:47 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Kah

Beim Bau eines neuen Zaunes behindert uns der Komposthaufen unseres Nachbarn, da dieser im Abstand von 5 bis 10 cm von der Grundstücksgrenze entfernt steht.
Es wurde weiterhin eine Überdachung in 30 cm Entfernung von der Grundstücksgrenze errichtet ohne Regenwasserableitung, das Regenwasser läuft auf unseren Zaun bzw. auf unser Grundstück. Des Weiteren wurde im Abstand von 50 cm zur Grundstücksgrenze eine Fertiggarage errichtet. Die Grenze bildet an dieser Stelle eine Mauer, es ist dadurch schlecht möglich Reparaturarbeiten an dieser Mauer vorzunehmen.
Nun meine Frage: Welche Mindestabstände zur Grundstücksgrenze (Bebauungen/Pflanzungen) müssen eingehalten werden? Dürfen ohne unsere Einwilligung Rankhilfen u.ä. an unserer Wand angebracht werden?
Die Grundstücke befinden sich in Sachsen-Anhalt.

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nun zu Ihren Fragen im Einzelnene:

1)
Für die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern legt das Nachbarrecht Sachsen-Anhalt folgende Grenzabstände im Zusammenhang mit der Höhe der Anpflanzung fest:

Bei einer Höhe bis zu:

1,5 m Abstand 0,5 m
3 m Abstand 1 m
5 m Abstand 1,25 m
15 m Abstand 3 m
>15 m Abstand 6 m




Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
-Rechtsanwalt-

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Rückfrage vom Fragesteller 30. April 2006 | 17:38

Es bleibt noch die Frage nach den Grenzabständen der Bebauungen offen! Im Folgenden nochmals die Fakten:
Es wurde eine Überdachung in 30 cm Entfernung von der Grundstücksgrenze errichtet ohne Regenwasserableitung, das Regenwasser läuft auf unseren Zaun bzw. auf unser Grundstück. Des Weiteren wurde im Abstand von 50 cm zur Grundstücksgrenze eine Fertiggarage errichtet. Die Grenze bildet an dieser Stelle eine Mauer, es ist dadurch schlecht möglich Reparaturarbeiten an dieser Mauer vorzunehmen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Mai 2006 | 11:30

Antwort per Mail.

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