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Abmahnung wegen Google Adwords Werbung

12. November 2004 10:00 |
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Internetrecht, Computerrecht


Hallo,
hab gerade ein Abmahnung von Patentanwälten erhalten weil ich bei Google Adwords eine Werbeanzeige für meine Internetseite (gewerblich) geschaltet habe.

Für diese Anzeige hatte ich passende Keywords ausgesucht, zu dehnen meine Anzeige erscheinen soll. Dazu habe ich noch Keywords genommen, die mir das "Adwords Keywords Diagnose Tool" vorgeschlagen, die wohl auch zu meiner Anzeige passen sollten.

Das Problem ist, eines dieser Keywords war ein Patent geschützter Firmenname, die im gleichen Geschäftsbereich tätig sind.

Zuammengefasst: Meine Werbeanzeige wurde angezeigt wenn man nach deren Firmenname gesucht hat, meine Werbeanzeige und auch meine Webseiten haben diesen Firmennamen aber NIRGENDS enthalten (nicht im Werbetext, nicht auf der Webseite, nicht im Domainnamen - ich kannte diese Firma nichtmal).

Zeitraum dieser Werbekampange war eine Woche, und zu diesen speziellen Keyword wurden Klicks im Wert von etwa 4 euro erzeugt (etwa 60 Klicks).

Ich soll nun eine Unterlassungserklärung abgeben die folgendes enthält:

1) 5100 euro zahlen wenn UE unterschreiben wurde und dann da gegen verstoßen wurde (Vertragsstrafe).

2)Auskunft erteilen über die Verwendung des Zeichens (halt die 4 Euro bei adwords - sonst NIRGENDWO).

3) Und daraus berechnet sich halt der Schaden + Anwaltgebühren (1,3fachen Gebühr auf dem Streitwert). Streitwert ist 50k.


Was soll ich jetzt machen. UE so unterschreiben - oder abändern (mit Screenshot der Adwordskosten für das keyword).
Problem ist das keine Kostennote enthalten ist.
Wer weis wie die den "Schaden" berechnen?
Und wie hoch wäre die Anwaltsgebühr (dieses 1,3fache Gebühr des Streitwerts)?

Vielen Dank für Hilfe!

Mfg,
Marc

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie haben eine ganz übliche strafbewehrte Unterlassungsverfügung erhalten, wie Sie in diesen Fällen Standard ist.

Sie sollten diese Unterlassungserklärung annehmen, da Sie tatsächlich einen Verstoß begangen haben, indem Sie den geschützten Bergriff verwendet haben.
Dabei kommt es nicht darauf an, daß er nirgends auf der Seite auftaucht. Die Verwendung als AdWord ist vergleichbar mit der Verwendung (nur) als Meta-Tag im Quelltext der Seite. Hierfür hat der BGH in diesem Jahr abschließend festgestellt, daß dies eine abmahnfähige Markenrechtsverletzung darstellt.

Der Schaden (=Gegenstandswert) beträgt bei Markenrechtsverletzungen grundsätzlich 50.000 EUR, daher dieser Betrag.

Eine volle Anwaltsgebühr (1,0) nach RVG beträgt bei diesem Gegenstandswert 1.046,00 EUR, eine 1,3-Gebühr (Mittelgebühr) beträgt also 1.359,80 EUR zuzügl. MwSt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt

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