Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie haben eine ganz übliche strafbewehrte Unterlassungsverfügung erhalten, wie Sie in diesen Fällen Standard ist.
Sie sollten diese Unterlassungserklärung annehmen, da Sie tatsächlich einen Verstoß begangen haben, indem Sie den geschützten Bergriff verwendet haben.
Dabei kommt es nicht darauf an, daß er nirgends auf der Seite auftaucht. Die Verwendung als AdWord ist vergleichbar mit der Verwendung (nur) als Meta-Tag im Quelltext der Seite. Hierfür hat der BGH in diesem Jahr abschließend festgestellt, daß dies eine abmahnfähige Markenrechtsverletzung darstellt.
Der Schaden (=Gegenstandswert) beträgt bei Markenrechtsverletzungen grundsätzlich 50.000 EUR, daher dieser Betrag.
Eine volle Anwaltsgebühr (1,0) nach RVG beträgt bei diesem Gegenstandswert 1.046,00 EUR, eine 1,3-Gebühr (Mittelgebühr) beträgt also 1.359,80 EUR zuzügl. MwSt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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