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Ablehnung Halbwaisenrentenantrag

| 16. Januar 2018 12:31 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein Antrag auf rückwirkende Zahlung von Halbwaisenrente für den Zeitraum vom 10.10.2011 - 30.09.2012 ist abgewiesen worden. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt, welcher ebenfalls zum 19.12.2017 abgewiesen wurde.

Ich habe im genannten Zeitraum eine Weiterbildung gemacht, deren Umfang sich auf weniger als 15 Wochenstunden belief.
In der Begründung heißt es, dass ich mit einem Unterrichtstag, a 8 Stunden, keinen Anspruch auf Zahlung einer Halbwaisenrente hätte. Jedoch musste ich mich täglich mindestens eine Stunde lang auf meinen Unterricht vorbereiten. Somit kam ich wöchentlich sehr wohl auf 15 Stunden, da die Vorbereitungszeit ebenso anzurechnen ist.

Was ich als besonders ungerechtfertigt empfinde:

Hätte ich die Weiterbildung in 12 statt 18 Monaten absolviert und somit an 2 Wochentagen den Unterricht besucht, wäre mein Anspruch gegeben.

Ich möchte nun erfahren, wie meine Aussichten im Falle einer Klage vor dem Sozialgericht aussehen würden.
Würde sich der Aufwand lohnen oder ist es eher unwahrscheinlich, die Zahlung zu erhalten?

16. Januar 2018 | 13:14

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

eine Klage hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie verlässlich die Vorbereitungszeiten darlegen können.

Sie müssen beweisen, dass Sie die notwendigen Zeiten auch aufgewendet haben. Das kann eventuell durch Zeugen oder auch durch Bescheinigungen des Weiterbirlungsträger erfolgen, der diesen Aufwand druchschnittlich bestätigen kann.

Dieser Nachweis ist aufwändig, kann sich aber lohnen.

Berücksichtigen Sie bitte auch, dass für Ausbildungen auch schon 20 Wochenstunden als erforderlich angesehen werden.

Es wird letztlich darauf ankommen, ob Sie die Vorbereitungszeit darlegen und beweisen können.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 18. Januar 2018 | 10:09

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