Sehr geehrter Ratsuchender,
eine Klage hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie verlässlich die Vorbereitungszeiten darlegen können.
Sie müssen beweisen, dass Sie die notwendigen Zeiten auch aufgewendet haben. Das kann eventuell durch Zeugen oder auch durch Bescheinigungen des Weiterbirlungsträger erfolgen, der diesen Aufwand druchschnittlich bestätigen kann.
Dieser Nachweis ist aufwändig, kann sich aber lohnen.
Berücksichtigen Sie bitte auch, dass für Ausbildungen auch schon 20 Wochenstunden als erforderlich angesehen werden.
Es wird letztlich darauf ankommen, ob Sie die Vorbereitungszeit darlegen und beweisen können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
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