Sehr geehrter Ratsuchender,
bei der Frage der Beschäftigungsdauer sind die Zeiten bei der Mutterfirma nch Ihrer Sachverhaltsdarstellung zu berücksichtigen.
Hier besteht der geforderte enge sachliche Zusammenhang zwischen den Arbeitsverhältnissen, so dass auch die Beschäftigungszeiten in der Mutterfirma bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
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