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AU Bescheinigung nach Aussteuerung

| 25. Dezember 2016 23:47 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Norman Schulze

Ich werde zum 27.12.16 von der Krankenkasse ausgesteuert. Arbeitslos habe ich mich schon am 15.12.16 persönlich gemeldet. Bin aber weiterhin krank geschrieben bis erst mal 6.1.17.Wem muss ich danach die weitere AU Bescheinigung schicken? Arbeitsamt oder Arbeitgeber? Bin noch nicht gekündigt worden

Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten möchte:

Wem muss ich danach die weitere AU Bescheinigung schicken? Arbeitsamt oder Arbeitgeber? Bin noch nicht gekündigt worden

Der Arbeitnehmer muss bei einer Erkrankung seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber anzeigen und die voraussichtliche Dauer mitteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage an, ist sie nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz durch Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests nachzuweisen. Das Attest muss dem Arbeitgeber spätestens an dem Arbeitstag vorliegen, der auf den dritten Arbeitsunfähigkeitstag folgt.

Da Sie (noch) nicht gekündigt wurden, ist daher die AU – Bescheinigung an den Arbeitgeber zu schicken.

Ich möchte abschießend zudem darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden. Auch führt das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen unter Umständen zu einer völlig anderen rechtliche Beurteilung.

Mit freundlichen Grüßen
N. Schulze

Rückfrage vom Fragesteller 26. Dezember 2016 | 01:20

Aber wenn ich nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld bekomme muss ich dann nicht dem Arbeitsamt die AU Bescheinigung schicken da ich ja von denen dann mein Geld bekomme und nicht vom Arbeitgeber oder Krankenkasse?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Dezember 2016 | 01:37

Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),

sobald Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben schicken Sie die Bescheinigung auch an das Jobcenter/Arbeitsamt. Aber in erster Linie befinden Sie sich noch in einem Arbeitsverhältnis. Daher schicken Sie solange die AUB an den Arbeitgeber.

Mit freundlichen Grüßen
N. Schulze

Bewertung des Fragestellers 26. Dezember 2016 | 02:19

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