Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

ALG II ARGE PROBLEM

23. April 2009 03:38 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Eva Tremmel-Lux

Tut mir leid, das ich nicht soviel Geld bezahlen kann, aber wenn man nix hat, kann man auch nix für den Anwalt ausgeben. Schlimm genug,
das man in diesem Land seinen "Sozialleistungen" auch noch hinterher laufen muss.

Folgende Situation.

Ich bin selbstständig als Immobilien Makler und DEFINITIV auf ein KFZ angewiesen.

Die Zulassungsbehörde hat mein Auto "entsiegelt" daher kann ich mir weitere Kunden Termine schenken, die kann ich nicht wahrnehmen.
Das Verwaltungsgericht hat bereits entschieden, das die Stillegung nicht rechtmässig war.

Für den Zeitraum der 2 Monate in denen mein PKW stillgelegt worden ist, habe ich ALG 2 beantragt und erhalten.

Danach habe ich Zuschuss als ICH AG bezogen, das wird als Einkommen angerechnet. Da mein PKW wieder zugelassen ist, kann ich auch wieder arbeiten.

In der Zwischenzeit habe ich eine neue Wohnung bezogen, die sicher für 2 Personen zu gross ist, wenn es nach dem ALG2 Standard geht.

Da ich nun wieder in finanzl. Schwierigkeiten stecke, habe ich mich erneut entschlossen ALG 2 zu beantragen.
Meine Selbstständigkeit habe ich nicht aufgegeben, die Limited in England lasse ich weiter laufen.

Belege und Nachweise liegen der ARGE vor.

Die ARGE verweigert nun die Übernahme der Mietkosten.
Die Wohnung sei zu gross, ich soll umziehen.


FRAGE:

Ist es nicht so, das die ARGE für einen Zeitraum von bis zu
6 Monaten gesetzlich ! verpflichtet ist, auch eine höhere als die ortsübliche Miete zu bezahlen ?

Ist es nicht so, das die ARGE konkret nachweisen muss, das es einen geeigneten Wohnraum gibt, und muss die ARGE nicht konkret mitteilen, wie hoch die Kosten sein dürfen ?

Schliesslich kann es nicht sein, das ich von jetzt auf vorgestern wieder mal ausziehe, nur weil irgendwelche Bank Manager bei Angela um Geld betteln und die komplette Wirtschaft im Arxxx ist.

Zumindest hat doch der Vermieter auch einen Anspruch auf Zahlung der Miete und ich kann mir das Geld ja nun mal nicht aus den Rippen schneiden.

Imerhin habe ich Immobilien Verkäufe von mehr als 5 Millionen Euro in der Kartei.
Wenn der Vermieter mich auf Zahlung verklagt und auf die Strasse setzt kommt man doch überhaupt nicht mehr auf die Füsse.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen.
Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfs­gemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.

2. Das Bundessozialgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die für die Höhe von Wohnungsmieten bestimmenden Faktoren Wohnungsgröße und Wohnungsstandard nicht je für sich betrachtet "angemessen" sein müssen, solange jedenfalls das Produkt aus Wohnfläche (Quadrat­meterzahl) und Standard (Mietpreis je Quadratmeter) eine insgesamt angemessene Wohnungsmiete ergibt.
Dadurch werden dem Hilfeempfänger gewisse Spielräume eingeräumt.

Wenn dies in Ihrem Fall zutrifft, ist die Behörde auch weiterhin verpflichtet, die Wohnkosten zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 23. April 2009 | 22:59

Wir sind 2 Personen beide ICH AG und das Haus hat 150m2 + Keller + Dach

Zahlbar sind 900,-Euros.

Gezahlt werden, unter Abzug der ICH AG von mir: 105,-Euro für Heizung + Wasser + Miete

Das kann ja kaum rechtens und richtig sein.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. April 2009 | 06:22

Sehr geehrter Fragesteller,

die von Ihnen gemietete Immobilie ist sowohl hinsichtlich der Wohnfläche als auch hinsichstlich der zu zahlenden Miete nicht angemessen, sodass die Arge die Mietzahlungen in dieser Höhe maximal für 6 Monate übernehmen kann.
Da Ihnen ein sofortiger Wohnungswechsel aber weder möglich noch zumutbar ist, da Sie ja auch Kündigungsfristen gegenüber Ihrem Vermieter einzuhalten haben, ist die Miete von der Arge zumindest für 6 Monate zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER