Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

AGB für Onlineshop/Wiederruf und Teilwiderruf Versandkosten/Garantie

| 15. Dezember 2013 18:38 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich eröffne einen Onlineshop für Kleidung und hätte folgende Fragen:

Ich bin Studendin und kann leider nicht sehr viel Honorar bieten. Ich würde mich freuen, wenn jemand trotzdem bereit wäre mir meine Fragen zu beantworten.

1. Muss ich eine 24 monatige Garantie gewährleisten? D.h. muss ich z.B. Ware, die in dieser Zeit kaputt geht (z.B. Nähte sich lösen etc.) zurücknehmen und für Ersatz sorgen?

2. Wer trägt die Rücksendekosten bei einem Teilwiderruf? Wenn also z.B. ein Kunde Ware für 200 € bestellt aber dann nur ein Teil für 60 € zurückschickt (also über 40 €)?

3. Wer bezahlt die Rücksendekosten bei einem Umtausch? Wenn ein Kunde z.B. etwas umtauschen will kann ich ihm dann die Versandkosten für das neue Teil (weil sozusagen ein neuer Vertrag zustande kommt) auferlegen?

4. Wenn ein Kunde etwas bei Selbstabholung bezahlt-die Ware dann jedoch widerruft und diese aber versenden (und nicht bei mir vorbeibringen kann) will. Trägt er dann die Rücksendekosten?

15. Dezember 2013 | 19:37

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

zu Ihren Fragen die Antworten:

1. Muss ich eine 24 monatige Garantie gewährleisten? D.h. muss ich z.B. Ware, die in dieser Zeit kaputt geht (z.B. Nähte sich lösen etc.) zurücknehmen und für Ersatz sorgen?

Sie meinen sicherlich Gewährleistung.

Gegenüber Verbrauchern beträgt diese bei Neuware 24 Montae, kann bei gebrauchten Sachen auf 12 Monate vertraglich verkürzt werden.

Diese Frist können Sie gegenüber Verbrauchen nicht ausschließen, so dass Sie Ersatz lesten müssten.

2. Wer trägt die Rücksendekosten bei einem Teilwiderruf? Wenn also z.B. ein Kunde Ware für 200 € bestellt aber dann nur ein Teil für 60 € zurückschickt (also über 40 €)?

Sie müsste die Kosten als Verkäuferin tragen.

3. Wer bezahlt die Rücksendekosten bei einem Umtausch? Wenn ein Kunde z.B. etwas umtauschen will kann ich ihm dann die Versandkosten für das neue Teil (weil sozusagen ein neuer Vertrag zustande kommt) auferlegen?

Auch dort müssten Sie, wenn der Wert 40 € übersteigt, die Kosten tragen.

4. Wenn ein Kunde etwas bei Selbstabholung bezahlt-die Ware dann jedoch widerruft und diese aber versenden (und nicht bei mir vorbeibringen kann) will. Trägt er dann die Rücksendekosten?

Nein, nicht wenn es mehr als 40 € sind.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php



Bewertung des Fragestellers 15. Dezember 2013 | 19:50

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 15. Dezember 2013
5/5,0

ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht