Sehr geehrte Ratsuchende,
zu Ihren Fragen die Antworten:
1. Muss ich eine 24 monatige Garantie gewährleisten? D.h. muss ich z.B. Ware, die in dieser Zeit kaputt geht (z.B. Nähte sich lösen etc.) zurücknehmen und für Ersatz sorgen?
Sie meinen sicherlich Gewährleistung.
Gegenüber Verbrauchern beträgt diese bei Neuware 24 Montae, kann bei gebrauchten Sachen auf 12 Monate vertraglich verkürzt werden.
Diese Frist können Sie gegenüber Verbrauchen nicht ausschließen, so dass Sie Ersatz lesten müssten.
2. Wer trägt die Rücksendekosten bei einem Teilwiderruf? Wenn also z.B. ein Kunde Ware für 200 € bestellt aber dann nur ein Teil für 60 € zurückschickt (also über 40 €)?
Sie müsste die Kosten als Verkäuferin tragen.
3. Wer bezahlt die Rücksendekosten bei einem Umtausch? Wenn ein Kunde z.B. etwas umtauschen will kann ich ihm dann die Versandkosten für das neue Teil (weil sozusagen ein neuer Vertrag zustande kommt) auferlegen?
Auch dort müssten Sie, wenn der Wert 40 € übersteigt, die Kosten tragen.
4. Wenn ein Kunde etwas bei Selbstabholung bezahlt-die Ware dann jedoch widerruft und diese aber versenden (und nicht bei mir vorbeibringen kann) will. Trägt er dann die Rücksendekosten?
Nein, nicht wenn es mehr als 40 € sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Antwort
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