Sehr geehrte Ratsuchende,
sofern das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, sind Sozialstunden sicherlich im Bereich des Möglichen.
Ohne Kenntnis des kompletten Akteninhaltes ist das aber wirklich nur grob geschätzt.
Wenn Sie von mehreren Taten schreiben, ist es aber auch durchaus möglich, dass das Gericht es dann nicht mehr bei Sozialstunden belassen wird. Dann ist auch eine Geldstrafe möglich.
Ich rate Ihnen dringend dazu, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Nur so werden Sie Schlimmeres vermeiden können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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